19

und Silber durchwirkte, welche in grosser Menge auch in fremde Länder, wie nach Frankreich, England und Holland, verschickt wurden.

Ein gleiches Bewandtniss (wohl nur bei geringem Verlage) hatte es auch mit der Manufactur der sogenannten Floretbänder, die bisher nur in der Schweiz gemacht und damit die kaiserlichen Erbländer versorgt worden sind. Dieselbe war jedoch einiger finanzieller Beihilfe bedürftig. Ebenso war dies der Fall mit einer projectirten Fabrik von Näh-(Cucir) Seide, also derjenigen Manufactur, welche seit 1. Mai 1669 den Hauptartikel der österreichischen Seidencompagnie bildete.

Bei diesen letzteren drei Industrien war man auch bedacht, Hilfspersonen aus Spitälern und Arbeitshäusern, sogar Kinder im Alter von 810 Jahren zu verwenden.

Erfreulicherweise hatte man es nach einem Decennium so weit gebracht, dem inländischen Markte zu genügen, sogar ein Uebriges zu exportiren. Es bedurfte nunmehr eines verständigen Zollsystems zur Unterstützung der leistungsfähigen Industrie, unter gleichzeitiger Wahrung der wirthschaftlichen Verhältnisse der mannigfaltigen Gebiete in den habsburgischen Ländern. So sollten von dem schweren Gold- und Silber-, sogenanntenreichen Zeuge, wie es in Hengstbergers Privilegium ausdrücklich bemerkt ist, nur inländische Waaren ver­kauft werden 1 ). Tirol .und Schlesien waren wegen ihres Transito- handels davon ausgenommen. Seidenstrümpfe in Oesterreich einzuführen wurde ganz verboten, für Böhmen deren Einfuhr erschwert und mit einem Prohibitivzoll von 36 Kreuzer auf das Paar ganzseidener und 18 Kreuzer per Paar halbseidener Strümpfe belegt. Ferner wurden Spalier-Atlasse, Raset und Brocat in den österreichischen und böhmischen Ländern einzuführen verboten. Schwere broschirte Seidenzeuge mussten einen Einfuhrzoll von einem Gulden und glatte einen halben Gulden per Pfund zahlen.

Um die auf dem Lande errichteten Bandfabriken, welche mit der Erzeugung von gold- und silberreichen und von schweren ganz­seidenen Bändern sich befassten, möglichst zu schützen und zu

9H en gst berger lieferte auch den Bedarf für den Hof. Als die Erz­herzogin Maria Elisabeth nach den österreichischen Niederlanden reiste, lieferte er für die Einrichtung einer Reisecapelle 18 1 / 2 Ellen ,mit Farben brochirtes Kirchen­zeug 4 um 74 fl. (Zahlungsanweisung der Hofkammer vom 5. Juli 1725). Der Kaiser wusste den inländischen Waaren bei Hofe Eingang zu verschaffen, indem er die Stoffe als eben von Paris gekommen der Kaiserin zum Geschenke machte. Her­mann, Abriss S. 279.

2 *