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fördern, wurde für Oesterreich die Einfuhr verboten und für Böhmen ein Aufschlag von sechs Kreuzer per Elle festgesetzt.

Noch in anderer Weise war die Begierung für die Entwicklung der Seidenindustrie besorgt. So berief die subdelegirte Hof-Commercien- commission durch den Grafen Harrach einen italienischen Kamm­macher Namens Nicola de Cune zur Herstellung der Schäfte und Riethblätter. Demselben wurde nicht nur ein fixer Preis für seine nach Bedarf zu verfertigenden Kämme, sondern auch 300 Gulden per Jahr als Lehrgeld, zur Unterweisung der jungen Leute im Kammmachen, zugesichert.

Die rasche Entwicklung der Seidenindustrie ist übrigens nur dadurch möglich geworden, dass man in jenen Fällen, wo es Noth that, die unzünftigen Meister und Gesellen zwang, der Zunft bei­zutreten J ), und energisch jeder Ausschreitung und Unbotmässigkeit entgegentrat.

Solche Massregeln allein reichten jedoch zur Aufrechthaltung guter Ordnung nicht aus, denn laut Archivberichten haben im Jahre 1727 Arbeiterunruhen innerhalb der Seidenzunft eine nicht unbedenk­liche Gährung hervorgerufen. Man beschwerte sich nämlich über Missachtung, sogar über Verletzung einiger Punkte des Zunftprivilegiums, und zwar zumeist von Seite der Meister, und insbesondere, dass es bei der Wahl von Zechmeistern zu Rauf- und beinahe Mordhändeln gekommen sei. Die Geldwirthschaft sei eine so schlechte, dass man nach vielen Jahren von dem Gelde, das in der Lade hätte sein sollen, nichts mehr vorfand.

Ein Theil der Meister, hauptsächlich der kaiserlichen Fabrik, bat um Delegirung eines Commissärs, wozu dann auch ein Mitglied des äusseren Rathes, der Handelsmann Gervasius Jen am i, welcher auch der italienischen Sprache kundig war, ernannt wurde. Diese Einrich­tung ist künftighin beibehalten worden, doch wurden nur Magistrats­beamte mit Zunft-Commissärsstellen betraut. Gesetzlich unterstanden alle Zünfte der permanenten Controle der Regierung, welche in Ge- mässheit der neuen Handwerkerordnung im Jahre 1732 alle Zunft­privilegien einer Revision unterzog.

In Anbetracht der Erweiterung einzelner Industriezweige stellte sich die Nothwendigkeit heraus, auch für die Nichteingezünfteten eine gewisse Ordnung zu treffen; sohin war die Regierung besorgt,

0So bedurfte es kaiserlichen Erlasses, uni die Zunftmässigkeit der bei Feter Turini in Graz Ausgelernten sicherzustellen. Wien, Stadtarchiv, 10, I, 1727.