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dieselben einerseits vor der Behandlung als Störer zu sichern, anderer­seits zu Steuerleistungen heranzuziehen.

Wir haben es seit dem Jahre 1725 mit einer neuen Kategorie, den Schutzverwandten, zu thun, deren Einführung dem Grafen Oedt zu danken ist. Es sind dies sozusagen Hofbefreite auf Zeit und Widerruf. Auch das Hofmarschallamt ertheilte die Decrete, und zwar auf sechs Monate. Hie Ertheilung der Schutzdecrete wurde jedoch im Jahre 1733 sistirt unddie Decreter) angewiesen, sich in die bürgerlichen Zünfte aufnehmen zu lassen oder das Bürgerrecht zu erwerben und die Gewerbesteuer zu zahlen, oder endlich diese zu zahlen, ohne das Bürgerrecht zu erhalten. Besonders diejenigen Professionen, die noch keine Zunftverfassung hatten, wie die Dünntüchelmacher. entwickelten sich so lebhaft, dass sowohl die Regierung als auch die Meister selbst darin eine Gefahr für den gedeihlichen Fortbestand des betreffenden Gewerbes fürchteten.

Denen von Wien wird unterm 5. April 1729 bedeutet, mit der Ertheilung des Bürgerrechtes gegenüber den Fremden hatten sie jedenfalls ein gewisses Ymrreclit an Dünntüehelmeister sparsamer zu sein, um den bürgerlichen, respective den schutzverwandten Meistern nicht allzugrosse Concurrenz zu schaffen und das Bürgerrecht auf die Dünntüehelinacher-Profession keinem Anderen zu ertheilen, er sei denn aus der Zahl der Schutz verwandten.

Die Dünntüchelmacher schlossen im Jahre 1731 eine ,Union 1 , dergestalt, dass 16 von den bürgerlichen und 16 von den noch schutz­verwandten Meistern in ein Bruderschaftsverhältniss traten und bei etwaigen Todesfällen die Zahl durch Aufnahme tauglicher Gesellen er­gänzt werden sollte. Dafür erboten sie sich, insgesammt als Steuer- und Schutzgeld jährlich 250 fl. beim Wiener Steueramt zu hinter­legen und den auf den Einzelnen entfallenden Betrag selbst zu repartiren. Schon nach zwei Jahren beschwerte sich eine Anzahl Meister über ungleiche Yertheilung, und die Regierung half diesem Uebel- stande dadurch ab, dass sie eine Abgabe von 1 fl. per Stuhl ein­führte. Im Jahre 1740 bestätigten Bürgermeister und Rath der Stadt Wien die Statuten der ,Bürgerlichen Seyden-, Schleyer- und allerhand Sorten Flor und allerley Dünn- und Doppeltiichel-macher 1 . Diese Pro­fessions-Ordnungsartikel unterscheiden sich von dem Zunftbriefe haupt­sächlich dadurch, dass sie in erster Linie eine gewissenhafte Führung

x )Zur Geschichte der österreichischen Seidenindustrie. Von Dr. Georg Kar schulin.