52

Zugleich wird Jedermann vor leichtsinniger Inanspruchnahme des Credits gewarnt, da derlei sträfliche Schuldenmacher schonungs­loser Bestrafung unterzogen würden.

Zur Handhabung vorstehender Verordnung sind eigene Polizei- Commissionen in den gesammten Erbländern mit dem ernsten Auf­träge eingesetzt worden, diese Vorschriften in durchgehender Gleich- mässigkeit zum Vollzüge zu bringen und dabei mit aller Schärfe des Gesetzes vorzugehen.

Wenn wir nun nach 144 Jahren obige Verordnungen lesen, welche mit der Gegenwart allerdings enorm contrastiren und für diese gewiss ganz unmöglich wären, so müssen wir doch die Besonnenheit in jener kritischen Zeit, die staatliche, zugleich von wahrhaft mütter­licher, hochedler Menschenliebe erfüllte Fürsorge der grossen Kaiserin für ihre Unterthanen auch jetzt noch dankbarst anerkennen, da jene weisen, energischen Massregeln durch glänzende Erfolge gekrönt, ein kräftiges Fundament zur gesunden Entwicklung der Industrie im All­gemeinen und der Seidenindustrie im Besonderen gegeben haben.

Nicht minder sind wir dem erlauchten Nachfolger am Throne, dem unvergesslichen Kaiser Joseph II. zu vollstem Danke und Lob verpflichtet, für den huldvollen Schutz, welchen auch derselbe, wie ja allbekannt, der heimischen Industrie in überaus humaner und wirksamer Weise angedeihen liess.

Nicht allein durch Herbeiziehung von Meistern und Hilfsarbeitern aus dem Auslande, *) durch Anschaffung von Hilfsmaschinen, Ge­währung von Vorschüssen 2 ) an Fabrikanten und von Erziehungsbei­trägen für Lehrlinge wurde die Entwicklung der in Bede stehenden Industriezweige mächtig gefördert, sondern man suchte auch durch geeignete Massregeln zur Hebung der Seidenzucht die betreffenden Industrien selbstständiger und weniger abhängig vom Auslande zu machen. Heute noch 3 ) zeugen die Maulbeerwälder im Süden Ungarns von jenen Bemühungen, die leider von den Bewohnern jener Gegenden

DBeiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des XVIII. Jahrhunderts bis zur Gegenwart, redigirt von Professor Dr. Wilh. Exner, 1873. S. 286.

2 ) Noch lange nach der gepriesenen Theresianisehen Zeit coursirte die Sage, dass den mit Vorschüssen begünstigten Fabrikanten schwarzgelb angestrichene Schranken vor ihren Häusern aufgestellt und dann erst beseitigt wurden, wenn die Schulden gänzlich getilgt waren; was zur Folge gehabt haben soll, dass derlei Fabrikanten sich beeilten, durch Abzahlung solche Schranken möglichst bald los zu werden.

s ) 1873.