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,,c) In jedem Lande muss es rücksichtlich der Qualität ver­schiedene Fabricate geben, weil es nicht bloss bemittelte Käufer gibt. Ueberhaupt will man bei Luxuswaaren Abwechslung. Das Zeitalter ist verschwunden, wo das Brautkleid der Grossmutter noch zum fest­lichen Anzuge der Enkelin diente. Man wünscht lieber um denselben Preis zwei Kleider zu haben, als eines aus jenem dauerhaften Stoffe. ,,d) Endlich sind ähnliche Règlements wegen der Contrôle durch Inspectoren, Commissäre etc. lästig für die Fabrikanten und kostspielig, da sie ihre eigene Fabriksregie bezahlen müssen. Bei den Seiden­stoffen könnte höchstens vorgeschrieben werden, die Echtheit der Farben durch bestimmte schmale Farbenstreifen kenntlich zu machen. Chaptal hat in seinem neuesten Werke ,De lindustrie française' hierüber treffliche Vorschläge gemacht. Man lasse also im Allgemeinen dem Fabrikanten bei Verfertigung seiner Waaren volle Freiheit, und die Industrie wird am besten gedeihen. Allenfalls verhalte man ihn (was auch auf die meisten Waaren angewendet werden könnte), seinen Kamen und den Fabriksort auf das Fabricat zu setzen. Diese Massregel, wenn sie Gesetzeskraft erhielte, würde, indem sie den Fabrikanten selbst zur Vervollkommnung seiner Erzeugnisse aneiferte, dem Käufer, wenn er auch Nichtkenner ist, den besten Fingerzeig geben, wo er die Waare zu suchen habe. 1 )

Am 13. August 1763 ist durch Kaiserin Maria Theresia wegen Befreiung der in den Landstädten sich ansetzenden Fabrikanten von der Ge wer b Steuer an die Niederösterreichische Regierung und sämmt- liche Länderstellen das Nöthige verfügt worden.

Laut einer weiteren allerhöchsten Verfügung, Wien, 4. Februar 1771, heisst es:

Es ist die Vermehrung der Fabriken in den Erblanden mit allerhöchster Zufriedenheit wahrgenommen, dabei aber betrachtet worden, dass, da öfters von einer Gattung zu viele entstünden, eine die andere in ihrem Fortkommen hindere, und dass, weil anfänglich der Verschleiss der Erzeuguug nicht angemessen ist, die Unternehmer

*) Unstreitig hätte eine solche Massregel Vieles für sieh, doch kann sie nicht durch Gesetzeskraft anbefohlen, sondern muss dem freien Willen des Fabri­kanten überlassen werden, da es, wie die Erfahrung lehrt, viele Kaufleute gibt, die es absolut nicht haben wollen, dass die von ihnen zum Weiterverschleisse käuflich erworbenen Waaren durch Fabriksmarken die Erzeugungsadresse bekannt geben, wodurch manche Kunden von den Kaufleuten abfallen und sieh selbst directe von der Bezugsquelle versorgen möchten.