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Im Gesuche um Etablirung der Fabrik stellte er, statt einer Forderung um Subvention in Baarem, den Anspruch auf zollfreie Einfuhr von Seidenwaaren im "Werthe von 100.000 Reichsthalern und auf zollfreie Einfuhr roher Garne und Seide, sodann 2000 fl. als Ver­gütung für Transport des Personales, der Werkzeuge und Gerätschaften; die Arbeiter müssen militärfrei sein, dürfen ihm nicht von der Concurrenz weggenommen werden, auch solle denselben (grösstentheils Protestanten) die freie Ausübung ihres Oultus gesichert sein, das Gebäude solle ihm gratis oder zum billigsten Schätzungswerte überlassen werden.

Seine Forderungen wurden grösstentheils bewilligt und ihm das Carmeliterkloster in Wiener-Neustadt vorläufig zur unentgeltlichen Benützung überlassen, um es nach zehn Jahren in sein Eigentum übergehen zu lassen, wenn gegen die Fabrik keine Klagen laut würden.

Da der Zollverlust bei 100.000 Reichsthaler Waare circa 20.000 fl. betragen hätte, wurde ihm nur ein Freipass auf vier Jahre für 48 Centner Sammtband und 180 Centner Floretseidenbänder gegeben, und wurde als Uebersiedlungsbeitrag 6080 fl. per Geselle berechnet. Was die gewünschte Cultusausübung betraf, ordnete Kaiser Joseph II. ausdrücklich an, dass das Gebäude von aussen keiner Kirche gleichsehen dürfe.

Im Jahre 1788 wurde der Fabrik, in welcher nach und nach bei 200 Stühle in Gang gesetzt worden sein dürften, schon das Recht eingeräumt, den kaiserlichen Adler zu führen.

1789 ist man gegen den Fabrikanten Pezzano klagbar auf­getreten, weil derselbe Arbeiter wegnehmen wollte.

1790 wurde das Privilegium und das Landesbefugniss an Christoph Andrae Sohn & Bräunlich übertragen und 1796 an Andrae und Gottlieb Hornbostel die Bewilligung ertheilt, leichtere Gold- und Silberstoffe verkaufen zu dürfen; 1797 ist Beiden die Befreiung vom Ausfuhrzoll ihrer Fabrikate auf zwei Jahre bewilligt, eine spätere Eingabe derselben um Verlängerung jedoch abgewiesen worden.

Karl Friedrich Bräunlich & Sohn bewarben sich 1806 um ein Privilegium auf ihre Erfindung, Sammtbänder auf Mühlstühlen zu machen, welches sie auch bewilligt erhielten.

Im Jahre 1807 erging an die Hofkammer der Befehl, dass der Kreiscommissär nie mehr der Fabrikscommissär sein dürfe.

1808 ersuchten Andrae und Bräunlich um Aufhebung des gemeinschaftlichen Fabriksbefugnisses, wurden jedoch abgewiesen, da es Jeder separat ertheilt haben wollte.