Da aber die Absicht dieser hohen Verordnung dahin geht, den bisherigen Unfug der sogenannten blauen Montage ganz zu beseitigen, mithin allen Unterschied zwischen einem Montag und den übrigen Werktagen in Rücksicht der Arbeitsleistung aufzuheben, so kann der Endzweck dieser hohen Vorschrift nur dann erreicht werden, wenn jeder Gesell und Fabriksarbeiter an einem Montage ebenso wie an den übrigen Werktagen zur Beobachtung der vorgeschriebenen Arbeits­stunden und während dieser, gleich den übrigen Tagen zur Arbeit verhalten wird, weil auf solche Art nicht nur den öfteren Beschwerden der Arbeitsgeber wegen muthwilligen Ausbleibens ihrer Arbeitsleute von der Arbeit oder früheren Verfassung der Fabriken und Werk­stätten auf das Zweckmässigste vorgebeugt, sondern auch selbst die Gelegenheit und Veranlassung zu den hieraus entstehenden Unord­nungen der Gesellen und Arbeitsleute benommen wird.

Um daher die eigentliche Absicht dieser hohen Vorschrift ganz zu erreichen, so wird über den erhobenen Umstand, dass trotz der den Arbeitsgebern zugestandenen Begünstigung, dieselben zur Ueber- schreitung dieser doch zu ihrem Besten ergangenen hohen Verordnung in der Meinung beizutragen pflegen, dass dem Gesetze ein Genüge geleistet sei, wenn nur an einem Montage einigermassen gearbeitet wird, hiemit aufgetragen, bei der nächsten Mittelsversammlung sämmt- lichen Arbeitsgebern wiederholt bekannt zu machen, dass in Zukunft zwischen einem Montag und den übrigen Werktagen ausser dringenden Ursachen kein Unterschied in der Dauer der Arbeitszeit gemacht, und sie ihre Gesellen und Arbeitsleute bei eigener Haftung zu gleicher Arbeit verhalten sollen, widrigens jeder dagegen handelnde Meister

fingen die Handwerker an, die Fastenmontage durch Unterlassung aller Arbeit zu feiern. Dies thaten nicht nur die Meister selbst, sondern sie ertheilten auch ihren Gesellen und Knechten die gleiche Erlaubniss. Diese vertrieben sich die Zeit am Tage mit Essen und Trinken und ermunterten sich dazu durch den Zuruf, dass heute blauer Montag sei. Was nun anfangs nur in der Fasten stattfand, er­folgte endlich auch ausser der Fastenzeit an den übrigen Montagen. Die Meister gaben anfangs darin gerne nach, weil dies auch ihrer Bequemlichkeit zusagte, und auf diese Art entstand der blaue Montag durchs ganze Jahr. Die Missbrauche dabei wurden aber immer stärker, es entstanden bald die grössten Ausschweifungen, Tu­multe und Todtschläge; es ward endlich so arg, dass Kaiser und Reich mit ein­ander zu Rathe gingen.

Mit Recht sagt Jean Paul in einer seiner Schriften:Man brauche in Deutsch­land allezeit drei Jahrhunderte, um einen Missbrauch aufzuheben; eines, um seinen Nachtheil zu fühlen, eines, um sein Unrecht einzusehen, und eines, um ihn ab­zuschaffen.