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der Religion und in den deutschen Lehrgegenständen, jedoch auf ihre Kosten, erhalten.

Den Ortsseelsorgern ist am Ende eines jeden Monates ein genaues Verzeichniss der in den Fabriken arbeitenden schul- und wiederholungs­pflichtigen Jugend zum ämtlichen Gebrauche zu übergeben, und es sind ersteren auf ihre diesfälligen Anfragen jederzeit die nöthigen Auskünfte zu ertheilen.

6. Als Arbeitsszeit für die in Fabriken verwendeten Kinder werden als Maximum täglich 13 Stunden festgesetzt, und es darf diese Zeit unter keinem Vorwände überschritten, noch dazu statt der Tages- die Nachtzeit verwendet werden.

7. Die strenge Handhabung der Gesetze über die Feier der Sonn- und Festtage wird hiemit erneuert, und es haben die etwa nöthigen Reparaturen, wie dieses in der Pottendorfer Fabrik üblich ist, am Samstag Nachmittags zu geschehen.

8. Die Schuldistrictsaufseher sind verpflichtet, alljährig bei Ge­legenheit der vorzunehmenden Schulvisitationsberichte über den Zu­stand der in den Fabriken arbeitenden Jugend an das Fürst-Erz­bischöfliche Consistorium und an das Kreisamt Bericht zu erstatten, welche sodann der Landesregierung zur weiteren allfälligen Verfügung vorzulegen sind.

9. Die über 12 Jahre alten Kinder in den Fabriken, welche schon als freie Arbeiter behandelt werden, sowie alle erwachsenen Fabriksarbeiter sind mit Wanderbüchern zu versehen, und es ist nicht erlaubt, ohne solche Bücher Arbeiter aus anderen Fabriken auf­zunehmen.

NB. Wegen geschehener Einsiehtsnahme Wien, 16. July 1839.

von den Bandfabrikanteu unterfertigt; Lego m. p., Bub ans m. p.

obenan: Jae. H a r p k e als Repräsentant.

Wir wollen nun die weitere Entwicklung dieses bereits zu Be­deutung gelangten Industriezweiges verfolgen, wobei wir uns des vor­züglichen WerkesDarstellung des Fabriks- und Gewerbswesens im österreichischen Kaiserstaate von Stephan Edlen v. Keess (1824) bedienen, von welchem Wurzbach sagt, dass es für eine künftige Geschichte des Handels- und Fabrikwesens die erste und sicherste Grundlage bildet.

Die Seidenbandfabrication, sagt Keess, macht einen eigenen, sehr bedeutenden Zweig der Posamentirerei aus, der aber in Oester-