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Lohn- Für jede auch nur be-

klasse Jahresarbeitsverdienst gonnene Kalenderwoche

I. bis zu 350 M. einschl. 14 Pfg.

II. von mehr als 350 bis zu 550 M. 20

III. 550 850 L4

IV. 8501150 30

V. 1150 36

Es ist aber zu beachten, dass für die Zugehörigkeit der Versicherten zu den einzelnen Lohnklassen nicht der thatsächliche Jahresarbeitsverdienst massgebend ist, sondern ein Durchschnittsbetrag. Im einzelnen gilt nach § 34 des Gesetzes als Jahresarbeitsverdienst: für Mitglieder einer Orts-, Betriebs- (Fabrik-), Bau- oder Innungs-Krankenkasse der dreihundertfache Betrag des für ihre Krankenkassenbeiträge massgebenden durchschnitt­lichen Tagelohns beziehungsweise wirklichen Arbeitsverdienstes (§§ 20, 26a Abs. 2 Ziffer 6 des Krankenversicherungsgesetzes). Sofern im Voraus für Wochen, Monate, Vierteljahre oder Jahre eine feste bare Vergütung vereinbart und diese höher ist, als der nach vorstehenden Bestimmungen für den Versicherten massgebende Durchschnittsbetrag, so ist diese Ver­gütung zu Grunde zu legen. Der Versicherte kann die Versicherung in einer höheren als derjenigen Lohnklasse, welche nach den vorstehenden Bestimmungen für ihn massgebend sein würde, beanspruchen. In diesen Fällen ist jedoch der auf den Arbeitgeber entfallende Teil des Beitrags, sofern nicht die Versicherung in der höheren Lohnklasse von dem Arbeitgeber und dem Versicherten vereinbart ist, nicht der höheren, sondern nach der für den Versicherten massgebenden Lohnklasse zu be­messen.

5. Frau enge wer b es chu len

Die Frauengewerbeschulen mehren sich in allen Teilen Deutsch­lands. Es giebt deren bereits in Berlin, Braunschweig, Hamburg, Altona, Bremen, Breslau, Danzig, Darmstadt, Dresden, Elbing, Frank­furt a. M., Fürth, Hannover, Königsberg, Leipzig, Münden, Regens­burg, Stettin, Stuttgart. Würzburg und Wiesbaden. Ausser diesen Gewerbeschulen, in denen neben anderen Kursen, besonders Schneiderei­kurse bestehen, existiren noch in allen grösseren deutschen Städten Fachschulen für Damenschneiderei. Es würde aber zu weit führen, die Bedingungen jeder einzelnen dieser Gewerbe- und Fachschulen hier aufzuführen.

Die Gewerbeschule des Lettevereins in Berlin umfasst:

1. Kleidermachen, theoretisch und praktisch. Dauer des Kursus 4 Monate, 3 mal wöchentlich 2 resp. 3 Stunden, die ersten 3 Monate je 15 M., der 4. Monat 10 M., jeder

weitere Monat.M. 10.

2. Wäschezuschneiden, theoretisch und praktisch. Dauer des Kursus 4 Monate, für geschäftliche Thätigkeit nach Bedarf länger, wöchentlich 3 mal 3 Stunden, die ersten 3 Monate je 15 M., der 4. Monat 10 M., jeder weitere

Monat. 10.

3. Maschinennähen, diverse Systeme. Dauer des Kursus für ein System 2 Monate, verschiedene Systeme 3 Monate,

Kellen, Die Frauen im Handel und Gewerbe

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