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ein, oder sie machen sich selbständig, wie es bereits einige gethan haben.

Die neue Anstalt in Marienfelde bietet mit ihren 34 heizbaren Zimmern Raum für 40 Internschülerinnen. Im grossen Garten können 60 Gartenschülerinnen arbeiten. Die Schule zählt jetzt 32 Schülerinnen, die aus allen Gegenden Deutschlands und auch vom Auslande herbei­gekommen sind. Bei der Einweihung des neuen Hauses am 2. Dezember 1899 hatten sich auch frühere Schülerinnen der Anstalt wieder einge­funden, von denen viele in angenehmen Stellungen als leitende Gärtnerinnen sind oder sich selbständig gemacht haben. Auch im eigenen Besitztum oder in dem der Eltern verwenden die früheren Schülerinnen ihre Kenntnisse.

An der königl. Lehranstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Geisenheim a. Rh. finden Kurse von 4 9 Tagen statt. Der Lehrplan hat in 5 Tagen folgenden Lehrgang: Ernte, Aufbewahrung und Versand des frischen Obstes. Theorie des Dörrens und praktische Unterweisung im Dörren. Theorie der Obstweinbereitung und Behandlung des Weines im Keller. Theorie und Praxis in der Behandlung von Essig und Branntwein, Bereitung von Pasteten, Gelöe, Marmelade und Herstellung von Konserven. Der Kursus in Karlsruhe stellt in 9 Tagen etwas höhere Anforderungen und erstreckt sich auf: Bodenbearbeitung und Düngung in der Gemüse- und Obstkultur, Anlage, Anpflanzung und Pflege des Obst- und Gemüsegartens, Schnitt und Pflege der Zwergobstbäume, Veredeln der Rosen und Öbst- bäume, Behandlung der Reben an der Spalierwand und im Garten, Be­handlung und Pflege der Topfgewächse und die Verwertung des Obstes und der Gemüse wie Obst- und Beerenweinbereitung, Herstellung von Trockenobst und Trockengemüse, Einkochen des Obstes in Zucker u. A. Herstellung von Fruchtsäften, Mus und Gelee, Aufbewahrung und Über­winterung, Eindünsten und Einmachen des Obstes und der Gemüse. Die Unterrichtsgegenstände w r erden theoretisch und praktisch behandelt. Das Honorar in Geisenheim beträgt 6 M, für Nichtpreussen 9 M. Unterkunft für Frauen besorgt die Direktion, an welche auch die Anmeldungen zu den Kursen bis spätestens 14 Tage vor Beginn derselben zu richten sind.

Die Bewältigung des angegebenen Stoffes erscheint nur möglich, wenn man annimmt, dass die Schülerinnen, der ländlichen Bevölke­rung angehörend, von Jugend auf mit den praktischen Arbeiten wohl vertraut sind und der Unterricht meistens theoretisch sein kann. So nur lässt es sich erklären, die Gesamtarbeit im Garten, die sich natur- gemäss auf die verschiedenen Jahreszeiten und Monate verteilen muss, in neun Tagen kennen zu lernen. Allenthalben, wo man diese Kurse einrichtete, ist man des Lobes voll über die Leistungen der Frauen, unter denen sich auch ältere Schülerinnen befanden, über ihre rege Aufmerksamkeit, ihren Fleiss und ihre Ausdauer, und w T ir können mit Zuversicht und Bestimmtheit annehmen, dass auch auf dem in Frage stehenden Gebiete des Gartenbaues die Leistungen der Frauen denen der Männer nicht nachstehen werden.