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angestellten Mädchen ausgesetzt sind; dieselben sind herbeigeführt durch die Loslösung ihrer Stellung und ihres Verkehrs von dem Familienleben der eigenen Familie und durch die Lockerung der Be­ziehungen zu dem häuslichen Kreise ihrer Prinzipale. Dazu gesellen sich Gefahren, welche die notwendigen Folgen einer im jugendlichen Alter bedenklichen persönlichen Selbständigkeit und eines Mangels an Aufsicht und an Gelegenheit, guten Rat einzuholen, sind. Die Un­sicherheit ihrer Stellung und die nicht seltene Dehnbarkeit und Un­bestimmtheit ihrer Anstellungs-Bedingungen kann von übelwollenden Geschäftsinhabern ausgenutzt und den Angestellten für ihre Lebens­stellung verhängnisvoll werden. Viele dieser jungen Mädchen leiden daher thatsächlich unter einer gewissen Hilflosigkeit und Verlassenheit. Hier ratend, helfend und bessernd einzugreifen, gehört zu den prak­tischen Zwecken des Verbandes der kaufmännischen Gehilfinnen zu Köln. Der Verband erstrebt seinen Satzungen gemäss, auf christ­licher Grundlage den Schutz und die Förderung der Standes-Interessen der weiblichen Angestellten im kaufmännischen Beruf, und zwar durch eine Organisation des ganzen Standes zunächst in Köln und sodann in der Rheinprovinz. Nach der wirtschaftlichen Seite hin sucht der Verband diese Ziele zu erreichen: durch Stellenvermittlung, durch un­entgeltlichen Rat und Schutz in Rechtssachen, durch Kranken-Unter- stützungskassen, durch Erleichterung des Sparens und Anregung des Sparsinnes, durch Gründung von Sparkassen, durch Nach Weisung anständiger und billiger Kost- und Logishäuser.

Vach der geistigen und sittlichen Seite hin soll das Heim des Verbandes den kaufmännischen Gehilfinnen in den Erholungsstunden Aufenthalt und angenehmen Verkehr mit gleichgesinnten Standes­genossinnen bieten und ihnen Elternhaus und Familien verkehr nach Möglichkeit ersetzen. Dem Bildungsbedürfniss der kaufmännischen Gehilfinnen wird durch eine reichhaltige und gute Bibliothek mit Lesezimmer, ferner durch geeignete Vorträge und gesellige Unter­haltung zu genügen gesucht. Stenographische Kurse und solche in der Handhabung der Schreibmaschine dienen zu ihrer beruflichen Fort­bildung.

Stehen auch die leitenden Kreise des Verbandes auf dem Stand­punkte, dass die Vereinsaufgaben, welche auf Bildung des Geistes und des Herzens hinzielen, einzig und allein auf dem Boden über­zeugten Christentums gedeihen können, so hält sich der Verband doch frei von konfessioneller Ausschliesslichkeit: den evangelischen und israelitischen Gehilfinnen stehen die Einrichtungen des Verbandes eben­so zur Verfügung, wie den katholischen. Auch soll, vertrauend auf den edlen kollegialischen Sinn der höher gestellten und gereifteren Ladengehilfinnen kein Unterschied zwischen dem Bildungsgrad, wie der sozialen Stellung gemacht werden. Die erst recht des Schutzes