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A.

Die vom Staate garantirten Linien der Oesterr. Nordwestbahn.

Genesis.

Die beiden Eisenbahnlinien, welche vor dem Bestehen der Oesterr. Nordwestbahn von Wien nach Norden führten: die Kaiser Ferdinands - Nordbahn mit ihrer Fortsetzung von Brünn aus durch die k. k. Staats-Eisenbahn und die Kaiser Franz-Josefs-Bahn, sind theils durch die historische Folge in ihrer Entstehung, theils durch die End- und Zwisehenpüncte, welche sie zu erreichen streb­ten, von der seit Alters bestandenen, fast direct nördlich führenden Handels- und Heerstrasse (über Stockerau, Znaim und Jglau) abgelenkt, und haben dadurch nicht allein innerhalb des grossen Handelsgebietes im südöstlichen Böhmen und südwestlichen Mähren eine grosse Lücke gelassen, sondern auch die directe Verbindung des Centrums Oesterreichs mit der Nord- und Ostsee sowie den internen und Transito-Verkehr jener an Industrie .und an allen Naturproducten reichen Länder gehörig zu stützen und zu beleben versäumt, wie nicht minder gegen historische und traditionelle handelspolitische und volkswirthschaftliche Beziehungen und Lebensäusserungen verstossen.

Gründung und Coneessionirimg.

1m Hinblick hierauf hat die Verwaltung der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn in Coalition mit den Consortien der Herren Franz Altgraf zu Sa Im-Reifferscheid und Louis von Haber und des Herrn Hugo Fürst Thum und Taxis es übernommen, das Project einer Hauptbahn von Wien über Znaim, Iglau, Deutsehbrod, Caslau und Kolin nach Jungbunzlau und von Deutschbrod nach Pardubitz mit Zweigbahnen von Znaim an die Franz-Josefs-Bahn und von einem geeigneten Puncte der Kolin-J ungbunzlauer Strecke nach Trautenau zu realisiren.

Das vereinigte Consortium kam im Jahre 1868 um die Concession zum Baue dieser Linien bei der k. k. Regierung ein.

Erst, als der Plan zu dem neuen Unternehmen in so bestimmter und gut begrenzter Form auftrat, regte sich auch von Seite der schon bestandenen Eisenbahnlinien, denen sich in der beabsichtigten Bahn eine ernstliche Concurrenz zu erheben drohte, das lebhafte Bemühen, die früher unbeachtet gelassenen Verkehrslinien in ihr Netz einzubeziehen, und es entspann sich ein sehr heisser Kampf um die Concession der Bahn, aus welchem endlich das genannte Consortium siegreich her­vorging.

Diese Concession wurde mit Allerhöchster Entschliessung vom 8. September 1868 auf Grund des nach Beschluss beider Häuser des österr. Reichsratlies erflossenen Gesetzes vom 1. Juni 1868 den Herren Hugo Fürst Thum und Taxis, Franz Altgraf zu Salm-Keifferscheid, Louis von Haber und Friedrich Schwarz im Vereine mit der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn mit dem Namen Oesterreichische Nordwestbahn ertheilt.