B.

Das vom Staate nicht garantirte Ergänzungs-Netz der Oesterr. Nordwestbahn.

Genesis.

Die Bedeutung der auf Grund der Concession vom 8. September 18G8 erbauten und jetzt ganz dem Betriebe übergebenen Linien der Oesterr. Nordwestbahn wurde im vorigen Abschnitte beleuchtet.

Die Verwaltung war nun stetig bestrebt, dieses so wichtige Bahnnetz vollkommen unabhängig zu gestalten und einer noch höheren Entwicklung zuzuführen. Hiezu bedurfte es aber einer Er­gänzung desselben, um nebst der kürzeren Verbindung mit den deutschen Nachbar bahnen auch alle Vortheile der unmittelbaren Verbindung und der dadurch allein ermöglichten freien, den Verkehr fördernden Bewegung zu sichern.

Die bereits in Betrieb gesetzten Linien der Oesterr. Nordwestbahn schaffen wohl zwischen Wien, Dresden und Berlin, beziehungsweise Bremen und Hamburg, den kürzesten Weg, aber nur durch Vermittlung der Böhmischen Nordbahn, der Staatsbahn und der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn. Wenn nun auch diese Bahnen in einem Cartellverbande stehen, so schien es doch von wesentlichem Vortheile für die Oesterr. Nordwestbahn, unmittelbare Anschlüsse an das Ausland zu gewinnen. Es gilt dies namentlich für den Verkehr mit Sachsen und für den Verkehr mit Breslan den Ostseehäfen, Polen und Bussland.

Es war ferner für die Oesterr. Nord westbahn höchst wichtig, mit dem Centralpuncte des Landes, welches sie vorzugsweise durchzieht, mit Prag, in directe Verbindung zu treten, um den gesammten dahin sich concentrirenden, auf ihren Linien angesammelten Verkehr mit der Landeshauptstadt selbst­ständig zu vermitteln.

Gründling und Concessionirniig.

Demzufolge haben die Goncessionäre der Oesterr. Nordwestbahn um die Bewilligung zum Baue folgender Linien angesucht und zwar:

a) Von Nimburg an die Beichsgrenze bei Tetschen, mit einer Abzweigung nach Prag-,

b) von der Beichsgrenze bei Niederlipka an einen geeigneten Punct der Brünn-Prager Bahn bei Wildenschwert *')

c) von einem Puncte der sub b genannten Linie an die Oesterr. Nordwestbahn bei Chlumetz;

d) von einem Puncte der sub b genannten Linie an einen geeigneten Punct der Pardubitz- Deutsclibroder Linie der Oesterr. Nordwestbahn.

*) Diese Linie war die k. k. Staatsregierung durch den Friedensschluss vom Jahre 1866 verpflichtet, gleichzeitig mit der über Glatz durch Preuss.-Schlesien zu erbauenden Linie herzustellen.