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Die Gefälls- und Richtungsverhältnisae auf den einzelnen Bahnstrecken sind aus nach­stehenden Tabellen (Pag. 3237) ersichtlich, in welchen die Dimensionen in Metern angegeben sind.

Die Kronenbreite der Bahn beträgt, gemessen in der Schwellenhöhe, 4 Meter, die Tiefe der Schotterbettung in Dämmen und Einschnitten 0*4 Meter.

Die Bahn-Einschnitte sind im nicht felsigen Material mit 11 7 a füssigen, im lockeren Felsen mit 2 / 3 Vjjfiissigen Böschungen angelegt, im compacten Felsen mit ganz guter Beschaffenheit sind die Wände senkrecht ausgeführt und bei grösserer Tiefe mit einem Anlauf von '/ 5 hergestellt. Die Fels- Einschnitte erhalten bis zu Tiefen von 7 Metern eine Breite von 8 Metern, bei Tiefen über 7 Meter eine Breite von 9 Metern, gemessen in der Geleis-Ebene.

Bei Einschnitten in thonhaltigem, nassem und quellenreicliem Grunde sind die Böschungen gegen Abwaschungen und Rutschungen durch besondere Anlagen, wie: Steinrippen, Sickergräben, Futtermauern u. s. w. gesichert.

Alle 1 ftissig bis 1 V 2 füssig geböschten Einschnittsflächen sind mit Humus gedeckt und angeblümt; ausserdem wurden Kreuzfleclitwerke angewendet.

Seichte Einschnitte wurden in offenen, den Schneeverwehungen ausgesetzten Gegenden durch Dämme oder Nadelholzpflanzungen geschützt.

Das durch Herstellung der Einschnitte gewonnene Material wurde in der Regel zur Anschüttung benachbarter Bahndämme und der Nebenanlagen verwendet

Die Böschungen der Bahndämme aus geschüttetem Material sind fast durchgängig 1 1 2 fUssig ausgeführt. Die aus Steinschlichtungen gebildeten Dämme haben Böschungen mit dem Neigungs- verhältniss 1:1. Sämmtliche Dammböschungen sind mit urbarer Erde bekleidet und mit Rasen besämt, Fahrstrassen, welche die Bahn im Niveau durclisehneiden, wurden, wenn sie in der Nähe der Bahn Gefälle haben, nach aufwärts 8 Meter, nach abwärts 12 Meter, gemessen von der Bahnaxe, annähernd horizontal angelegt.

Bei Veränderung der Richtung der Falirstrassen ist der Halbmesser der Krümmungen, in der Strassenaxe gemessen, im offenen Lande nicht kleiner als 30 Meter; bei Strassen-Uebersetzungen im Bahnniveau misst der Winkel, unter welchem sich die Axen beider Verkehrslinien kreuzen, nie weniger als 45°.

Strassen und Stationsplätze, welche Eigenthum der Bahnverwaltung sind, wurden, soweit sie dem Fuhrwerksverkehre dienen, mit einem 0 2 Meter starken Grundbau und einer 0T5 Meter starken Beschotterung versehen.

Bei Correction grösserer Bäche oder Flüsse sind die Uferböschungen, welche dem Angriffe des Wassers ausgesetzt sind, durch Steinwürfe, Steinsätze, Faschinen, Holzconstructionen oder andere Uferschutz- und Uferdeckbauten gesichert.

Stützmauern (bei Dämmen), Futtermauern (in Einschnitten), Verkleidungsmauern (vor verwitter­barem Felsen) wurden in der Regel aus unregelmässigen Bruchsteinen mit Mörtel ausgeführt.

Die Brücken der Bahn erhielten sämmtlich Widerlager aus Mauerwerk und sind nach Zulässig­keit ihrer Lichtweite und der disponiblen Constructionshöhe entweder mit Quadern überwölbt oder auch mit Eisenconstructionen überlegt. Holzconstructionen sind nur bei offenen Durchlässen unter 2 Meter Lichtweite angewendet.

Brücken zur Uebersetzung der Bahn für andere Communicationen erhielten gemauerte Widerlager. Der Ueberbau ist indessen nur für Staats- oder andere ihrer Bedeutung nach diesen gleichkommende Strassen, Steingewölbe oder Eisenconstruction, für Strassen untergeordneter Bedeutung aber Holzconstruction.

Die Breite aller offenen Objecte in der Bahnfläche bis inch 12*4 Meter Lichtweite, sowie auch jener gedeckten Durchlässe, welche bis zur Schwellenhöhe emporreichen, beträgt wegen Gewinnung des Raumes für die Geländerbefestigung 43 Meter.

Offene Durchlässe und Brücken bis zu 4 Meter Höhe erhielten fast ausnahmslos Parallelflüo-el

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solche über 4 Meter Höhe meist Böschungsflügel. Der Anschluss der Dämme an diese Flügel ist durch Rasen- oder durch Steinkegel bewerkstelligt.