40

1. Wirst Du auf Probe engagirt, so mache Dir 8, längstens 14 Tage Probezeit aus.

2. Unterschreibe keinen Vertrag und keine Geschäftsordnung, ohne sie zuvor genau durchgelesen zu haben. Verlange Abschrift für Dich.

3. Im Falle von Krankheit versäume nicht, Dir ein ärztliches Attest zu sichern, falls Du fehlen musst.

4. Wirst Du zu Unrecht gekündigt, so erkläre ausdrücklich, dass Du die Kündigung nicht annimmst.

5. Wirst Du zu Unrecht entlassen, so schreibe nach dem Abgänge sofort, dass Du Dich dem Chef weiter zur Verfügung hältst.

6. Quittire im Streitfälle bei Abzügen über Empfang des Gehalts nurunter Vorbehalt meiner Rechte.

7. Übernimm Dienste, welche Dir nach dem Engagement nicht ob­liegen, oder Überstunden niemals, ohne vorher zu erklären, dass Du zu solchen Leistungen nicht verpflichtet bist.

8. Bei Beleidigung erhebe Privatklage. Auch wenn nicht jede Be­leidigung Dich zum Rücktritt berechtigt, so kann der Beleidiger immerhin zur Verantwortung gezogen Averden.

9. Bei Nichtbezahlung des Gehalts lasse Dich nicht vertrösten, sondern tritt lieber sofort zurück, sonst kommst Du meist zu kurz.

10. Übernimm niemals eine unbedingte Schadenersatzpflicht für jedes Manko oder für jeden Schaden, sondern nur, sofern solche auf Dein Ver­schulden zurückzuführen sind.

5. Die Arbeitszeit

Die Arbeitszeit der Verkäuferinnen ist je nach der Gegend und Branche recht verschieden, doch meistens überaus lang und anstrengend. Sie macht sich umsomehr fühlbar, als in grossen Städten die Geschäfts­inhaber bisher ihren Verkäuferinnen verboten haben, sich zu setzen, selbst Avenn keine Kunden im Laden waren. Die von der Kommission für Arbeitsstatistik veranstalteten Erhebungen ergaben folgende Thatsachen: von je 100 Betrieben mit Aveiblichen Gehilfen beschäftigten ihr Personal

11,1

Betriebe

bis 10

Stunden

19,3

77

1011

79

21,4

>1

1112

97

14,4

77

12-13

77

12,0

1314

77

12,2

7 }

1415

77

9,5

mehr als 15

77

und ZAvar nach Abzug der Mittagspause! Bis zu der Beschäftigungs­zeit von 14 Stunden sind die weiblichen Gehilfen ungünstiger gestellt als die männlichen, während darüber hinaus das umgekehrte der Fall ist. Süddeutschland weist für die weiblichen Gehilfen günstigere Ziffern auf als Nord- und Mitteldeutschland.

6. Die Kündigung-

Interessante Angaben lieferte die Kommission für Arbeiterstatistik auch über die Kündigungsfristen der in Ladengeschäften thätigen weib-