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liehen Personen. Darnach hatten eine Kündigungsfrist von mehr als 6 Wochen 4,4°/ 0 , von G Wochen 49,8°/ 0 , von 4 Wochen 27,4 0 / 0 , von 2 Wochen 15,3°/ 0 , von 1 Woche 1,2°/ 0 und tägliche Kündigung 0,5°/ 0 . Im Allgemeinen waren hinsichtlich der Kündigungsfristen die weiblichen Handlungsgehilfen schlechter gestellt als die männlichen.
Sehr vorsichtig müssen die Handlungsgehilfinnen bei Annahme einer Stelle in Bezug auf die Kündigungsfrist sein. Wenn in dieser Beziehung nichts vereinbart Avird, dann findet die Kündigung nach dem Handelsgesetzbuch statt. In manchen Geschäften Avird nach der Saison entlassen, so z. B. in der Porzellanbranche, avo das Geschäft nur von Oktober bis Januar lebhaft ist, im Putzgeschäft, in den 50Pfg.- bis 3 Mark-Bazaren u. s. aa 7 .
7. Das Saison engagement
In den Grossbazaren werden Hunderte von Verkäuferinnen im Oktober, November und März für das Weihnachts- und Pfingst- geschäft engagirt, um nach Schluss der Saison, Januar und Juli Avieder auf die Strasse gesetzt zu AA 7 erden. Im Gegensatz zum Spezialgeschäft, das nur eingearbeitete Leute brauchen kann und sein Personal daher meist auch die stille Zeit hindurch behält, kann der Inhaber der Bazare sich die unnützen Brotesser vom Halse schaffen. Was aus den Mädchen in der ZAA 7 ischenzeit Avird, darnach fragt er nicht.
8. Das Gelialt
Bei dem Mangel grosser Organisationen der Aveiblichen kaufmännischen Angestellten fehlt es an genauen Angaben über ihre Bezahlung. Nach den Berechnungen der Stellenvermittelung des Hilfsvereins für Aveibliche Angestellte in Berlin ergeben sich, Avenn freie Station auf 40 Mk. angegeben wird, folgende Monatsgehälter:
Kontorpersonal ^uschneiderinneii Verkäuferinnen Expedientinnen
In Berlin 1889/90
57 M.
77 M.
58 M.
48
M.
1890/91
58 „
81 „
;>4 „
51
tt
1891/92
5 1 ,,
72 „
56 „
48
»
1892/93
59 „
83 „
61 „
54
V
1893/94
64 „
84 „
59 „
49
tt
Ausserhalb Berlins
1889/94 86 M.
100 M.
70 M.
Nach einer von 965 Berliner Gehilfinnen beantworteten Umfrage des Hilfsvereins für Aveibliche Angestellte:
1892 78 M. 77 M.
70 M.
61 M.