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Empor steifen im Gehalt naturgemäss zur Folge hat. Weibliche Per­sonen sind häufig gezwungen, ihren Beruf eine Zeit lang aufzugehen, sei es, dass sie im elterlichen Haushalt gebraucht werden, sei es infolge länger andauernder Krankheit, namentlich in den Entwicklungsjahren. Endlich dürfen wir nicht ausser acht lassen, dass die Frauenarbeit im Handelsgewerbe sich im allgemeinen auf grössere Städte beschränkt, und dass die Eltern nicht gewillt sind, ihre Töchter in eine andere Stadt ziehen zu lassen. Auf diese Weise wird das Angebot von Arbeitskräften an einzelnen Punkten sehr gross, Avas natürlich eine niedrigere Bezahlung zur Folge hat. Hält es in Berlin doch sogar nicht sehr leicht, Mädchen, die sehr weit vom Zentrum, also fern von der eigentlichen Geschäftsgegend, wohnen, passend unterzubringen, da sie grössere Entfernungen scheuen. Einen wichtigen Grund für die geringe BeAvertung der Frauenarbeit bildet sodann, dass die meisten Angestellten sehr einseitig sind und zum grossen Teil auch nur ein­seitig sein Avollen. Wie sclrwer ist es, eine Buchhalterin zu finden, die es auch übernimmt, mit dem Publikum zu verkehren, Avie drängen sich die jungen Mädchen in den sogen. Bureaudienst! Das alles ist von höchstem Einfluss auf den Einkommensbezug*).

9. Die Beseitigung der Übelstände

Um die besprochenen Ubelstände zu beseitigen, ist es notAvendig, den Zudrang ungebildeter Frauen zu Handel und GeAverbe einzu- dämmen oder ihn Avenigstens auf diejenigen Berufe hinzulenken, Avelche keine besonders hohen Ansprüche an die allgemeine Bildung stellen.

Der Erfolg der späteren Laufbahn hängt in erster Linie davon ab, dass eine richtige BerufsAvahl getroffen Avird. Es ist jedoch not­Avendig, dass man sich darüber möglichst früh schlüssig Averde, damit ausreichend Zeit zu der für jeden Beruf unbedingt erforderlichen theoretischen Vorbereitung und Lehrzeit gefunden AA r erde.

Die Lehrzeit soll ein bis ZAvei Jahre umfassen. Die bisher für Frauen üblichen sechs Monate sind entschieden zu kurz. Wer übrigens ZAvei bis drei Jahre auf eine gründliche Ausbildung in einer Handels­schule vei'Avandt hat, kann Avohl mit Recht für seine Arbeitsleistung schon eine angemessene Entschädigung beanspruchen und, Avie es in Österreich bei den männlichen Gehilfen vielfach geschieht, formell von einer Lehrzeit enthoben werden.

Wenn die Leistungen der Frauen nicht immer befriedigend sind, so kommt das nicht etAva daher, dass ihnen die Intelligenz oder die Kraft mangelt, sondern weil ihnen die richtige Ausbildung und meist die Gelegenheit zur Ausbildung fehlt.

*' Mitteilungen fiir weibliche Angestellte. Berlin 1900. S. 351.

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