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Dass der Versuch, Frauen auch zu Bureaubeamtinnen aus­zubilden, durchaus geglückt ist, zeigen am besten die erfolgreichen Be­mühungen, den jungen Mädchen gute Stellungen bei Rechtsanwälten, Notaren, Genossenschaften u. s. w. zu verschaffen. Diejenigen, welche in dem für alle Berufserweiterungen so rührigen Lette-Verein für diesen Beruf ausgebildet wurden, haben fast durchweg feste Anstellungen bekommen, zwei von ihnen gleich als Bureauvorsteherinnen bei Kammer­gerichts-Anwälten. Die überaus günstigen Berichte der Vorgesetzten sprechen am besten für die Leistungsfähigkeit der Beamtinnen; die­selben erhalten als Anfangsgehalt 75 M. monatlich, welches mit der Dienstzeit steigt; die Bureau-Vorsteherin neu bekamen schon ein An­fangsgehalt von 125 M. Dieser Beruf ist um so mehr anzuraten, da die Ausbildung weder sehr kostspielig noch zeitraubend ist und sich an die schon durch Besuch einer guten Mädchenschule erworbenen Kenntnisse anschliesst. Erste Vorbedingungen sind, ausser den Schul­kenntnissen, volle Beherrschung der deutschen Sprache: Grammatik, Rechtschreibung, Stil und eine leicht lesbare Handschrift. Sind gute Sprachkenntnisse verhanden und die Fähigkeit, sich geläufig in fremden Sprachen auszudrücken, so würden dieselben zu einer besseren Stellung, in den Bureaus der Grossstädte, trefflich zu statten kommen.

Die erforderliche weitere Ausbildung übernimmt derKursus zur Ausbildung von Bureau-Beamtinnen für Rechtsanwälte, Notare und Berufsgenossenschaften 44 im Letteverein Berlin SW., Königgrätzer Strasse 90, ebenso die Stellenvermittlung der hier ausgebildeten Schü­lerinnen. Der Kursus dauert 6 Monate. Es werden folgende Kennt­nisse in den Bureaus gefordert: 1) gutes, rasches und vor Allem unbedingt zuverlässiges Stenographiren, 2) gleiche Fertigkeit in der

Maschinenschrift, 3) Gewandtheit in der Ausfüllung und Ausarbeitung der kurzen vom Chef gemachten Randbemerkungen und Beifügungen, der besondere Bureaustil, Nachrichten vom Termin und dergleichen mehr, und in der Abfassung der auf Grund dieser Bemerkungen an die Parteien zu richtenden, entsprechenden Schreiben, 4) die sorg­fältige Führung der Registratur, 5) das Heften und Einteilen der Akten, 6) das Liquidiren der Kosten. Eine Bureauvorsteherin muss weiter die Gabe besitzen, in entsprechend geschickter und energischer Weise mit dem Publikum verkehren zu können. Da die meisten Bureaus schon um 7 Uhr geschlossen werden und eine 12 stündige Mittagspause gewähren, so ist der Dienst durchaus nicht zu an­strengend.

3. Die Buchhalterin

Um in kaufmännischen Geschäften unterzukommen und die be­treffende Branche kennen zu lernen, ist oft vorerst eine entsprechende Praxis hinter dem Ladentische nötig. Die Kenntnisse der Buchhaltung