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selbst werden gewöhnlich durch Besuch einer Privathandelsschule er­worben. Nach Absolvirung einer Vorbereitungsanstalt tritt der grösste Teil der Buchhalterinnen ohne eigentliche Lehrzeit als sogen. An­fängerinnen in das Geschäftsleben ein und erhält gewöhnlich sofort eine Vergütung, die je nach den erworbenen Kenntnissen und Fähig­keiten, aber auch nach der Art des Geschäfts sehr verschieden be­messen ist. Es werden Entschädigungen von 15 M., aber auch An­fangsgehälter von 6070 M. monatlich gezahlt, letztere namentlich denjenigen, welche neben einer gründlichen kaufmännischen Ausbildung Kenntnisse fremder Sprachen besitzen und gut stenographiren können.

Die Möglichkeit, sich wirkliche Selbständigkeit in der Buch­haltung anzueignen und zugleich durch Aufmerksamkeit den übrigen Geschäftsbetrieb kennen zu lernen, bietet sich ehesten in kleinen und mittleren Engros-Geschäften. Hier arbeitet die junge Buchhalterin gewöhnlich zunächst unter direkter Anleitung des Chefs, um dann, sobald sie sich nur einigermassen in die Praxis hineingefunden hat, Buchhaltung, Korrespondenz und zuweilen auch noch diese oder jene Arbeit selbständig zu übernehmen. Diese Kräfte sind es vorzugs­weise, die später auch leitende Stellungen einzunehmen befähigt sind. Diejenigen dagegen, welche von vornherein in Bureaus der Gross­betriebe eintreten, in denen der einzelne nur ein Teilchen im Räder­werk ist, sind schon von vornherein zur Einseitigkeit verdammt. Da gibt es sogen. Buchhalterinnen, welche Jahre hindurch nichts thun, als eingegangene Briefe in die Mappen einreihen, fertige Korrespondenzen adressiren und mit Marken versehen u. dergl. Eine andere schreibt von morgens bis abends nur Kladde oder nur Rechnungen, die nächste führt nur das Konto-Kurrent, schon wieder eine andere das Journal u.s.w. Eine solche Arbeitsteilung liegt zwar im Interesse des Geschäfts, aber die Angestellte wird auf die Dauer zu einer Maschine, die sich einem anders gearteten Betriebe meist nur mehr schwer einfügen lässt.

Eine Buchhalterin, welche nur die untergeordneten schriftlichen Arbeiten verrichtet, wird selbst nach Jahre langer Thätigkeit nicht mehr als 6080 M. monatlich verdienen, während sie nach ebenso langer Praxis in der selbständigen Führung der Bücher doch eine Stelle mit 100120 M. monatlich erhalten kann. Bei leitenden Stellungen kommen wohl auch in Ausnahmefällen Gehälter bis zu 250 M. vor.*)

Die Korrespondentin

Korrespondentinnen, welche ausschliesslich mit der selbständigen Abfassung der Geschäftsbriefe betraut sind, findet man noch immer ziemlich selten, einesteils weil die Frauen in den Kontoren der ganz

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*) 111. Konvers.-Lexikon der Frau. I. S. 598.