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tische Ausbildung an. Die Lehrzeit soll durch Kontrakt so festgesetzt werden, dass das betreffende Mädchen durch den ganzen Geschäftsbetrieb durchgeführt werden muss; deshalb müsste die Lehrzeit auch reichlicher bemessen werden, als bisher. Wenn man bedenkt, wie lang die Lehrzeit der männlichen jungen Kaufleute ist, dann begreift man nicht, warum die weiblichen jungen Handelsbeflissenen mit einer so kurzen Lehr­zeit abgespeist werden sollen; sie können doch das, wozu ihre männ­lichen Kollegen drei Jahre und noch mehr brauchen, nicht in sechs Monaten erlernen.

Wenn auch für die Verkäuferin, wie für die Expedientin, die Lageristin u. s. w. hauptsächlich eine reichlich bemessene, gut durch­geführte praktische Ausbildung verlangt werden muss, so darf auch hei diesen Berufen die theoretische Ausbildung nicht vernachlässigt werden und zwar gehört hierzu mindestens ein halbjähriger Kursus in der Handelsschule. Die französische und englische Sprache sind für die Verkäuferinnen oft nötig, und auch die Buchführung kann ihnen sehr zu statten kommen. Wie oft muss eine Verkäuferin auf eine gute Stelle verzichten, weil sie nicht fähig ist, einige Nebenbücher zu führen oder die Kasse zu versehen.

Das Anfangsgehalt der Verkäuferin, Expedientin, Lageristin u. s. w. nach der Lehrzeit beträgt durchschnittlich 20 30 M. monatlich, es steigt bis zu 150 M., mitunter auch höher; das durchschnittliche Gehalt ist jedoch bei Verkäuferinnen 70 M. und bei Expedientinnen 60 M. Selbstverständlich müssen sich die Gehälter bei gesteigerten Leistungen entsprechend erhöhen.

Die Verkäuferin der Bazargeschäfte wird am schlechtesten bezahlt und bringt es selten über 70 M., sie müsste denn schon Einkäuferin oder Aufsichtsdame sein; aber auch Gehälter von 4050 M. monat­lich sind hier keine Ausnahmen, oft genug wird noch weniger gezahlt.

In grösseren Wäschegeschäften, die Kenntnis des Nähens und Zuschneidens verlangen, beträgt die Besoldung 50150M. monat­lich. Auch in Mäntelgeschäften erhalten branchekundige und redegewandte Verkäuferinnen diesen Lohn. In grösseren Kinder­garderobengeschäften, die hinsichtlich der Besoldung vielen andren Branchen voranstehen, werden junge Mädchen im Alter von 1517 Jahren als Lehrdamen mit einem Monatsgehalt von 15 M. engagirt. Nach sechsmonatlicher Lehrzeit nehmen dieselben Stellungen als Ver­käuferinnen an und beziehen als solche ein Einkommen von 65 bis 150 Mark.

In Färbereien, die das Anlernen junger Mädchen für den Beruf gewöhnlich nicht übernehmen, schwankt die monatliche Besoldung zwischen 45 und 120 M.

Schuhwarengeschäfte zahlen je nach der Brauchbarkeit der jungen Mädchen 50 150 M. für den Monat.