77

Buttergeschäfte verlangen von den jungen Mädchen, welche sie als Verkäuferinnen ausbilden, eine gute Elementarbildung. Die Lehrzeit währt durchschnittlich ein halbes Jahr; während dieser Zeit werden freie Station und etwa 15 M. als monatliche Remuneration gewährt. Das Gehalt, welches nach erlangter Ausbildung den jungen Mädchen in grösseren Buttergeschäften gewährt wird, schwankt zwischen 20 und 60 M. für den Monat (bei freier Station). Dauer der Dienst­zeit und Brauchbarkeit der Einzelnen sind auch hier, wie in den andern Berufen, welche vom weiblichen Geschlecht erwählt werden, die Haupt­faktoren für die Besoldung.

10. Die Expedientin und Lageristin

Expedientinnen sind jene Angestellten, welche in den Engros­geschäften speziell mit dem Versand der Artikel betraut sind. Die Ausbildung ist vorwiegend praktisch und dauert je nach der Branche 1 j 03 Jahre. Diejenigen, welche es zu besserem Gehalt bringen wollen, besuchen gewöhnlich nebenbei in den Abendstunden eine Fort­bildungsschule. Die Art der Arbeitsteilung ist verschieden. Es giebt Geschäfte, in denen die Expedientin selbständig ein eigenes Arbeits­feld zu verwalten hat. Sie wählt die Artikel für die Mustersendungen aus, wobei sie beachten muss, welche Genres für diesen oder jenen Kunden passen, empfängt die daraufhin einlaufenden schriftlichen Ordres und ordnet deren Ausführungen an, besorgt den Versand und ist für die Art der Verpackung verantwortlich. Aber auch die schrift­lichen Arbeiten, die sich auf die Expedition beziehen, hat sie zu er­ledigen, Kladde und Fakturen, sowie Frachtbriefe, Zolldeklarationen u. s. w. zu schreiben. In andern Geschäften nimmt dagegen die Ex­pedientin eine untergeordnete Stellung ein, iüdem sie nur das Heraus­suchen und den Versand der einlaufenden Kommissionen besorgt, während der gesamte schriftliche Verkehr ihr abgenommen ist.

Expedientinnen der letzteren Art erhalten meist nur 60 M. Gehalt und bringen es nach langen Jahren auf höchstens 100 M. Dagegen sind bei den Expedientinnen der ersten Klasse die Höchstgehälter 100150 M.

Lageristinnen sind Hilfskräfte der Expedientinnen. Sie haben die Instandhaltung des Warenlagers zu besorgen. Sie bilden sich meist nur 1 / 2 Jahr praktisch aus oder treten auch einfach ohne Lehr­zeit ein. Sie gehören nur dann zu den Handlungsgehilfinnen, wenn ihnen zugleich schriftliche Arbeiten, Führung des Lagerbuches oder Bestellung der aufgebrauchten Artikel obliegt, während die anderen, nur mit mechanischen Arbeiten beschäftigten, Gewerbegehilfinnen sind. Das Gehalt übersteigt nicht 60 M. monatlich.