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in Ziegeleien (27. April 1893 RGBl. S. 148), seit 1. Januar 1898 nicht mehr giltig;

in Bleifarben- und Bleizuckerfabrikeu (Einrichtung und Betrieb betr.)

(8. Juli 1893 RGBl. S. 213), giltig his 1. Mai 1903; in Zigarrenfabriken (Einrichtung und Betrieb betr.) (8. Juli 1893 RGBl. S. 218) zum Teil (§ 11) giltig bis 1. Mai 1903; in Spinnereien (Nachmittagspausen der jugendlichen Arbeiter betr.)

(8. Dezember 1893 RGBl. S. 264), giltig bis 1. Januar 1904; in Meiereien, Molkereien, Anlagen zur Sterilisirung von Milch (nur für Arbeiterinnen) (17. Juli 1895 RGBl. S. 420), giltig bis 15. Oktober 1904;

in Anlagen zur Herstellung von Alkali-Chromaten (Einrichtung und Betrieb betr.) (2. Februar 1897 RGBl. S. 11); in Konservenfabriken (11. März 1898).

Um die Schutzbestimmungen wirksamer zu gestalten, dringt man seit einigen Jahren mit zunehmenden Erfolg darauf, dass neben den männlichen auch weibliche Fabrikinspektoren eingesetzt werden. Solche wirken jetzt in einzelnen nordamerikanischen Staaten, in Frank­reich, England und neuerdings auch in Deutschland.

Weibliche Gewerbeaufsichtsbeamte sollen jetzt endlich auch in Preussen versuchsweise angestellt tverden. In dem neuen Etat des preussisehen Handelsministeriums sind zwei weibliche Hilfskräfte für die Gewerbeinspektion, je eine in Berlin und M.-Gladbach mit einem Jahresgehalt von 2400 M. vorgesehen. In Preussen war man in dieser Hinsicht hinter einer Reihe anderer deutscher Bundesstaaten zurückgeblieben. Hessen, Bayern, Weimar, Reuss, dann Württem­berg, Baden und neuerdings Sachsen waren bereits mit der Anstellung weiblicher Hilfskräfte in der Gewerbeinspektion vorangegangen. In Preussen hatte man sich bisher dieser Frage gegenüber besonders ab­lehnend gezeigt. Als 1895 eine Petition des Bundes deutscher Frauenvereine, welche unter Hinweis auf die guten Erfolge der weib­lichen Aufsichtsbeamten in England, Amerika, Frankreich u. s. w. für Preussen die gleiche Einrichtung verlangte, in der zuständigen Kommission des preussisehen Abgeordnetenhauses zur Beratung kam, erklärte der Regirungsvertreter:Bei der Verhetzung des Arbeiterstandes durch die sozialdemokratische Agitation könne nicht darauf gerechnet werden, dass eine staatlich angestellte Fabrikinspektorin bei den Arbeiterinnen dem Vertrauen begegnen werde, das für Mitteilungen der Arbeiterinnen über sittliche Misstände notwendig ist. Und 1896, als im preussisehen Abgeordnetenhause abermals gelegentlich der Konfektionsarbeiterdebatte die Rede auf die weibliche Gewerbeaufsicht kam, hiess es vom Re- girungstische aus, dass man von guten Erfahrungen Englands in dieser Hinsicht sich nicht habe überzeugen können. Aber schon im vorigen Jahre zeigte sich die preussische Regirung dieser stets wiederholten Forderung günstiger gesinnt; am 6. März 1899 erklärte der Handelsminister, dass es eine ganze Reihe von Industrieen gebe, w r o weibliche Assistenz Verwendung finden könnte. Sehr freudig zu be-