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kann. Dass ein solches Vorgehen notwendig ist, beweist zunächst, schon der Umfang der Verwendung verheirateter Frauen in Fabriken, der viel grösser ist, als man gewöhnlich annimmt. Nach der Berufsstatistik von 1895 zählen wir hier (in Gruppen) die in den Hauptbetrieben gewerblich beschäftigten Ehefrauen auf:
1. Kunst- und Handelsgärtnerei.2 070
2. Tierzucht und Fischerei.. . . . 70
3. Bergbau, Hütten und Salinen . 1 425
4. Industrie der Steine und Erden. 0 702
5. Metallverarbeitung. 5 004
0. Industrie der Maschinen, Instrumente. 1 515
7. Chemische Industrie, u. a. Herstellung von Explosivstoffen (1113),
Zündhölzern (556). 3 020
8. Industrie der Leuchtstoffe. 584
9. Textilindustrie. 70 055
10. Papierindustrie. 0 300
11. Lederindustrie. 1581
12. Industrie der Holz- und Schnitzstoffe. 2 022
13. Industrie der Nahrungs- und Genussmittel. 23 650
14. Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe. 0 430
15. Baugewerbe. 1 507
16. Polygraphische Gewerbe. 2 035
17. Künstlerische Gewerbe. ... 40
18. Handelsgewerbe. 10 023
19. Versicherungsgewerbe. 21
20. Verkehrsgewerbe. 307
21. Beherbergungs- und Etquickungsgewerbe. 5 943
Insgesamt 100 498
Ein Vergleich mit früheren Erhebungen 1875 und 1890, der zwar nicht streng durchführbar ist, weil die Zäblung nicht durchweg nach gleichen Gesichtspunkten vorgenommen worden ist, spricht jedenfalls für eine fortwährend steigende Tendenz der Verwendung von Ehefrauen in Fabriken.
Rudolf Martin führt in seiner Schrift: „Die Ausschliessung der verheirateten Frauen aus der Fabrik. Eine Studie aus der Textilindustrie“ (Tübingen, Laupp'sche Buchhandlung, 1897), in der er sich speziell mit der Textilindustrie befasst, den Nachweis, dass die Einführung des mechanischen Fabrikbetriebes in der Textilindustrie weder die weibliche Arbeit überhaupt, noch die eheweibliche Arbeit insbesondere, in ihrem Verhältnisse zur Gesamtarbeit vermehrt hat, dass im Gegenteil die Revolution der Technik und Wirtschaft, welche sich seit der Mitte des 18. Jahrhunderts vollzieht, den Anteil der weiblichen Arbeit an der Gesamtarbeit der Textilindustrie eingeschränkt hat. Martin knüpft an diesen Nachweis die Hoffnung, dass es gelingen werde, die Ehefrau mit der Zeit mehr und mehr von der gewerblichen Arbeit zu Gunsten ihrer häuslichen Pflichten freizumachen. Interessant ist in dem ersten, der historischen Entwicklung gewidmeten Kapitel besonders der Nachweis, dass schon in der Zeit des Hand- und Hausbetriebs das Angebot der weiblichen Hände den Lohn der „Knappen“ gedrückt und die Arbeitsbedingungen verschlechtert hat. Während dieser Zustand aber im Mittelalter in dem grossen Arbeits-