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Honorar von 4 M. an pro Kursus gegeben. Zum Putzmachen gehört nicht nur die Anfertigung von Hüten, sondern auch von Hauben, Fichus, Schleifen, Rüschen, Herrenkravatten u. s. w.

Trotz dieser Vielseitigkeit gewährt der Beruf einer Modistin in­sofern schlechte Aussichten, als die meisten Putzgeschäfte die An­gestellten nur während der Saison, die zweimal im Jahre wiederkehrt und höchstens ein Vierteljahr anhält von Anfang September bis Ende November und von Anfang April bis Ende Juni behalten und für diejenigen Monate, in denen keine Saison ist, entlassen. Ja viele, und darunter ganz bedeutende Putzgeschäfte, behelfen sich über­haupt meist mit Lehrlingen, um billig wegzukommen. Natürlich haben auch hier die tüchtigen Arbeitskräfte bessere Chancen, indem die Putzgeschäfte, aus Furcht sie zu verlieren, sie dauernd beschäftigen; doch gehört hierzu eine geschickte Hand und eine grosse Gewandt­heit in allen mit dem Putzgeschäft verwandten Arten, um die tote Jahreszeit auch für andere Zwecke ausnützen zu können.

Die Modistin muss verstehen, mit schnellem Blick die Eigenart ihrer Kundin zu erfassen, um ihre Erscheinung zu möglichst vorteil­hafter Geltung zu bringen. Auch muss sie sich bemühen, neue Modelle und Zusammenstellungen selbst zu komponiren und nicht nur schab- lonenmässig zu arbeiten; wer das kann, wer das Handwerksmässige liegen lässt und das künstlerische Moment zu erfassen versteht, der kann trotz aller ungünstigen Bedingungen in diesem Berufe Erfolg haben; Geschmack und originelle Ideen werden auch hier eingehend gewürdigt. Wer aber über diese beiden Eigenschaften nicht verfügt, der bleibe fern, denn hier kann nicht einmal Fleiss das Fehlende ersetzen.

Gerade wie die Schneiderinnen, so halten sich auch die Putz­macherinnen ihre Fachzeitung, die ihnen viel Material liefert und be­sonders für die Modistinnen in der Provinz recht wichtig ist. Diese Blätter bringen neben vielen Illustrationen auch Anleitung zur Her­stellung feinster Weisswaren, wie Kravatten, Schleifen, Rüschen, Spitzenboas u. s. w.

Die Arbeitszeit für Putzmacherinnen ist in der Grossstadt von 107, in der Provinz von 96. Die Hausputzmacherin kann von Anfang an einen Tagelohn von 2 M. in der Grossstadt und von 1,50 M. in kleineren Städten verlangen und bringt ihn später bis auf 3, resp. 2 M. täglich bei freier Kost.

Der Durchschnittslohn einer Putzmacherin bewegt sich zwischen 12 20 M. wöchentlich; sehr tüchtige Arbeiterinnen und Direktricen werden auch hier viel besser bezahlt, letztere müssen allerdings nicht nur sehr tüchtige Arbeitskräfte sein, sondern sie müssen auch die Ar­beiterinnen und Lehrlinge geschickt zu unterweisen verstehen, sie müssen tüchtige Verkäuferinnen sein und den ganzen Geschäftsgang gründlich kennen. In Putzgeschäften ersten Ranges beziehen sie ein Gehalt von 100200 M. monatlich.