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Filoüos-, Trama- Seide, Garn u. s. w. 3 mal wöchentlich

3 Stunden, die ersten 3 Monate je.M. 9.

jeder weitere Monat. 6.

Die Einschreibegebühr für jeden Kursus der Gewerbe- und Kunsthandarbeits-Schule beträgt. 1.

Es können verschiedene Kurse gleichzeitig belegt werden. Das für die einzelnen Lehrkurse, mit Ausnahme des Kochkursus, notwendige Material wird von den Schülerinnen gestellt. Das vorschriftsmässige Material für die ersten Lehrstunden in allen Kursen ist im Lette-Hause zu haben. Es ist nicht gestattet, die Kurse abzukürzen oder zu unter­brechen. Sollte das eine oder das andere durch besondere Verhältnisse geboten sein, so ist das Honorar für den kommenden Monat zu ent­richten. Zu den Kursen der Gewerbeschule werden nur zu jedem Ersten des Monats, ausser zum 1. Juli, neue Schülerinnen angenommen. Die Gewerbeschule hat vom 1. Juli bis 1. August Ferien. Ausserdem zu Ostern von Gründonnerstag inkl. bis zum Mittwoch nach dem Fest exkl.; Pfingsten von Sonnabend vor dem Fest bis Mittwoch nach demselben; zu Michaelis 1 Woche; Weihnachten vom 24. Dezember bis 3. Januar; am Geburtstage des Kaisers und am 2. September. Den Schülerinnen der Gewerbeschule werden auf Verlangen bei ihrem Abgang Zeugnisse über ihre Leistungen gegeben.

Eine Anzahl Vereine haben Verkaufsstellen für Handarbeiten ein­gerichtet, so der Verein Bienenkorb in Berlin, Lützowstrasse 73; der Vaterländische Frauenverein, Berlin, Werderstrasse 5; der Viktoriabazar in Bromberg, Danzigerstrasse; der Johannesverein in Dresden, WaLenhaus- strasse 34; der Verein zur Verwertung weiblicher Handarbeiten in Hannover, Goethestrasse 15; der Frauenerwerbsverein in Leipzig, Uni­versitätsstrasse 4; der Hausfrauenverein in Magdeburg; der Frauenverein in Pforzheim u. s. w.

Über die einzelnen Handarbeiten sei noch Folgendes bemerkt:

a) Das Stricken, obschon in den letzten Jahren von Strick­maschinen beeinträchtigt, wird noch immer geübt zur Herstellung- dauerhafter Fussbekleidung und anderer Unterkleidung, für Decken, Spitzen u. a. Das Stricken ist wichtig als Beschäftigungsmittel für solche an Handarbeit gewöhnte Frauen, deren Augen in späteren Lebensjahren, vornehmlich hei Lampenlicht, feinere Arbeit nicht mehr zulassen, sowie für Blinde. Als Erwerb ist das Stricken sehr wenig einträglich.

Die Strumpfstrickerei befindet sich deshalb in verhältnismässig günstiger Lage, weil es in den billiger produzirenden Landorten an für die Herstellung besserer Waren geeigneten Arbeitskräften gebricht, da die Arbeiterinnen dieser billigen Produktionsorte fast ausschliess­lich mit der Herstellung billiger Stapelwaren beschäftigt sind. Die Hausindustrie geht hier vom Fabrikbetrieb aus. Die Töchter besser situirter Arbeiter erlernen die Maschinenstrickerei in der Fabrik, schaffen sich bei ihrer Verheiratung eine Strickmaschine auf Abzahlung von der Fabrik an und betreiben ihr Gewerbe zu Hause weiter. Das Garn beziehen sie zum Selbstkostenpreis von der Fabrik, arbeiten aber ausser für die Fabrik noch für Privatkundschaft. Der Verdienst ist ein