unterricht, welcher diese Anlagen an einfachen Aufgaben entwickeln soll, erteilt wird.

Die Lehrzeit ist auf ein halbes Jahr bemessen. Sie kann, soweit der Platz reicht, jederzeit begonnen werden. Die Schülerinnen erhalten Muster und Material, das sie nach Verbrauch vergüten müssen. Bei tadellosen Leistungen können sie schon in der Lehrzeit verdienen. Für eiD Jahr nach Beendigung derselben werden ihnen Aufträge zugesichert. Zu diesem Zwecke hat der Lette-Verein mit derNordischen Kunstweberei G. m. b. H. ein Abkommen getroffen.

Der Lette-Verein beabsichtigt, wie bemerkt, durch seine Kunstweb­schule einen neuen Erwerbszweig, der in erster Linie als Hausindustrie für Frauen geeignet ist, ins Leben zu rufen. Der einfache Webstuhl für die norwegische Technik beansprucht nicht so viel Platz, dass er nicht in einer Wohnstube stehen könnte. Das Arbeiten ist geräuschlos und im All­gemeinen nicht anstrengend. Nur Fleiss und Genauigkeit erfordernd, ist es leicht erfassbar. Es stellt durch die Muster immer neue Anforderungen an die Weberin und wird deshalb nicht langweilig. Durch die Übung kann sich die Schnelligkeit und mit dieser der Verdienst ausserordentlich steigern. Anfänglich mag der Tagesverdienst bei 8stündiger Arbeitszeit zirka 2 Mark betragen.

Der Unterricht in der Kunstwebschule des Lette-Vereins wird von Fräulein Maria Brinckmann erteilt; der Zeichenunterricht von Fräulein Gertrud Milde.

Wöchentliche Stundenzahl. Webunterricht = 36 Stunden, täglich von 812 und 24 Uhr. Zeichenunterricht = 4 Stunden, an 2 Tagen von 46 Uhr. Vorgeschrittenere Schülerinnen können in der Webschule täglich bis 6 Uhr arbeiten.

Lehrgang. Anfertigung eines Mustertuches und verschiedener Probe­arbeiten mit zunehmenden Schwierigkeiten. Umrisszeichnen nach Vorlagen und natürlichen Formen.

Aufnahme-Bedingungen: Die Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Zustimmung des Vaters, bzw. der Mutter und des Vormundes. Ein Attest über die Gesundheit, besonders der Augen. Nachweis der Subsistenzmittel während der ömonatlichen Lehrzeit.

Verpflichtungen: Einhalten der ömonatlichen Lehrzeit. Befolgung der Anordnungen der Leiterin und der Disziplin des Lette-Vereins. Zahlung eines Lehrgeldes von 100 Mark, von denen 50 Mark bei der An­meldung, 50 Mark beim Beginn des zweiten Vierteljahres zu entrichten sind. Zahlung von 50 Mark für einen Webstuhl und von 25 Mark Kaution für in der Lehrzeit zu verbrauchendes Material.

Verhältnis zurNordischen Kunstweberei G. m. b. H. Jede Schülerin verpflichtet sich durch Unterschrift eines Scheines, während der Lehrzeit und des ersten Jahres nach Ablauf derselben für keinen an­deren Gewerbebetrieb als dieNordische Kunstweberei G. m. b. H. bei einer Konventionalstrafe von 150 Mark, zu zahlen an dieNordische Kunstweberei G. m. b. H., Arbeiten derart, wie sie von ihr in der Web­schule des Lette-Vereins erlernt sind, anzufertigen. Wogegen dieNor­dische Kunstweberei G. m. b. H. sich durch Vertrag mit dem Lette- Verein verpflichtet hat, die Schülerinnen nach Ablauf der ömonatlichen Lehrzeit während eines Jahres in Akkord zu beschäftigen und ferner bereit ist, Schülerinnen, die vor Ablauf der 6 Monate durch ihre Probearbeiten eine hinlängliche Fertigkeit nachgewiesen haben, in der Kunstwebschule zu beschäftigen.

Die Räumlichkeiten der Kunstwebschule befinden sich Hedemann­strasse 2. Die Aufnahme hat in der Registratur des Lette-Vereins, König-