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graphische Berufsthätigkeit sich ja längst nicht mehr auf die Porträt­photographie, in grossen Fabriken, in Kunstinstituten, in der Buchaus­stattung, in naturwissenschaftlichen Instituten, beim Kinematograph, in den Geschäften für photographische Bedarfsartikel, bei Kunst und Altertums­forschungen braucht man sie; auch Röntgens grosse Erfindung hat im Dienste der Chirurgie photographische Arbeitsgebiete erschlossen, so wurde kürzlich im Eppendorfer Krankenhaus bei Hamburg eine Photographie­schwester angestellt und es ist zu erwarten, dass diesem Beispiel bald andere grosse Heilstätten folgen. So wird noch manche Bahn sich den Kräften ötfnen, die Tüchtiges leisten können und wollen.

Die Photographin wird als Gehilfin in photographischen Ateliers beschäftigt, ist in der Regel gesucht und verhältnismässig gut bezahlt. Sie kann Stellung als Retoucheurin, Kopistin, Empfangsdame, oder Leiterin eines Ateliers haben.

Die Empfangsdame, von der Buchführung, sowie englische und französische Konversation verlangt wird, erhält monatlich 200 bis 300 M.

Retoucheurinnen brauchen zu ihrer Ausbildung gewöhnlich ein Jahr und erhalten ein Anfangsgehalt von 6090 M., das später bis zu 150 M. monatlich steigt (bei freier Station zirka 40 M. weniger).

Kopirerinnen mit Kenntnis der neueren Positiv verfahren werden in einem halben Jahre ausgebildet und erhalten ein Gehalt von 50 bis 150 M. monatlich.

Die photographische Lehranstalt des Lettevereins wird von dem Direktor D. Schultz-Hencke geleitet. Sie bezweckt eine Ausbildung ihrer Schülerinnen für alle Zweige der photographischen Praxis, ein­schliesslich auch derjenigen Berufszweige, welche sich der Photographie als Hilfsmittel bedienen. In erster Linie erstreckt sich der Unterricht auf die verschiedenen Aufnahme- und Ko'pirverfahren, sowie auf Retouche auf künstlerischer Grundlage, zu deren Vorbereitung der erforderliche Zeichenunterricht ebenfalls erteilt wird.

Der Unterricht für Anfängerinnen erstreckt sich im Allgemeinen auf mindestens einen Jahreskursus, doch können solche Schülerinnen, die schon in der Praxis thätig waren oder auf anderweitigem Wege genügende photographische Vorkenntnisse erlangt haben, nach eingeholter erforder­licher Zustimmung des Direktors von der Verpflichtung des mindestens einjährigen Besuches der Anstalt befreit werden.

Ist nur die Erlernung bestimmter Verfahren beabsichtigt, so kann durch den Direktor Dispensation von der vorgesehenen Unterrichtszeit erfolgen; der Unterricht findet dann in einer mit diesem zu vereinbarenden Stundenzahl statt.

Im Anschluss an die erlangte allgemeine photographische Aus­bildung findet in einem dritten Halbjahre der Unterricht in einzelnen Spezialfächern statt, wie im Auszeichnen von Vergrösserungen und Her­stellen derselben, in der mechanischen Retouche mit der Luftestompe, sowie auf besonderen Wunsch in den sogen, photomechanischen Ver­fahren, in der Herstellung von Druckplatten für Flach-, Hoch- und Tief­druck. Nach mindestens einjährigem Besuche wird den Schülerinnen auf Wunsch ein auf ihre erlernten Fertigkeiten eingehendes Zeugnis, bei kürzerem Aufenthalte in der Anstalt nur ein einfaches Besuchszeugnis erteilt.

Zur Erläuterung des Vorstehenden und zur Erleichterung bei Aus-