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wähl eines bestimmten Zweiges des photographischen Berufes sei das Folgende erwähnt. Es hat sich nach dem nunmehr neunjährigen Bestehen der Anstalt herausgestellt, dass der Eintritt in die Praxis denjenigen Schülerinnen ein leichter wurde, welche sich nicht nur einem bestimmten Zweige der Photographie gewidmet, sondern ihr Augenmerk auf eine möglichst allgemeine Ausbildung gerichtet hatten. Aus diesem Grunde wurde auch sehr bald seitens der Leitung der Anstalt eine einseitige Aus­bildung von Retoucheurinnen aufgegeben, da nur die grösseren Ateliers Hilfskräfte für diesen Zweig allein engagiren, hier aber auch Anforderungen gestellt werden, welche eine mehrjährige Praxis voraussetzen und welche Schülerinnen nach einjährigem Unterricht geniigend zu erfüllen noch nicht im stände sind, während der kleinere Photograph, der oft nur eine Hilfskraft engagiren kann, Wert darauf legt, dass diese ihm bei allen vorkommenden Arbeiten mit zur Hand gehen kann. Hieraus ergibt sich von selbst die Zweckmässigkeit eines sich auf die wichtigsten photo­graphischen Verfahren erstreckenden Unterrichts, sowie der Vorteil, welcher in der Annahme einer Stellung vorerst in einem kleineren Atelier, wie sie allen unseren Schülerinnen bei der Entlassung empfohlen wird, liegt. Auch die Annahme einer Volontärstellung auf kurze Zeit ist nach dem Verlassen der Anstalt sehr anzuraten, da der Volontärin eine grössere Bewegungsfreiheit im photographischen Betriebe gestattet ist und sie hierdurch sich um so schneller in die Praxis hineinleben wird.

Die Aussichten, welche sich den in die Praxis eintretenden Schüle­rinnen nach den gemachten Erfahrungen bieten, sind folgende:

Gehilfinnen für alles und Retoucheurinnen erhalten ein monat­liches Gehalt von zirka 60150 M., oder bei freier Station, wie vielfach üblich, zirka 2050 M., wobei die kleineren Zahlen das durchschnittlich empfangene Anfangsgehalt ausdrücken.

Das Gehalt der Empfangsdamen wird der Regel nach höher bemessen, schon deshalb, weil erhöhte Ansprüche an die Toilette gestellt werden, doch wird hier bei der Anstellung in erster Linie auf das Äussere und Sprachkenntnisse gesehen.

Den Kopirerinnen pflegt ein Gehalt von 50100 M. monatlich zuge­standen zu werden, welches bei freier Station die entsprechende Ver­minderung wie oben erfährt.

Unterricht für Amateure

Freundinnen der Photographie, welche dieselbe nicht zum Beruf erwählen wollen, finden ebenfalls Unterricht in der Anstalt, und zwar einmal in der Woche (vorläufig jeden Dienstag), doch erstreckt sich dieser Unterricht nur auf die Aufnahme und Kopirverfahren. Gestattet es der Raum, so können derartige Schülerinnen unter Vorbehalt des Widerrufs an dem an demselben Tage und zu derselben Zeit stattfindenden Retouche- unterricht zur Erlernung der Anfangsgründe teilnehmen.

Eine jede in dem photographischen Institute Arbeitende ist unbe­dingt der dort herrschenden und aushängenden Laboratoriums-Ordnung uuterworfen. Diese gibt auch über unentgeltliche Lieferung von Chemi­kalien und leihweise Überlassung kleiner Gerätschaften (Glasschalen, Mensuren, Flaschen u. s. w.) Auskunft.

Unterricht für Hospitanten beim Zeichenunterricht

Für den Unterricht in den verschiedenen Disziplinen des Zeichnens ist je nach dem vorhandenen Platze die Annahme von Hospitanten vor­gesehen, doch geschieht letzteres erst nach persönlicher Rücksprache mit dem Direktor.