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Patentamt, das eine so genaue Statistik über die Erfindungen weib­licher Urheber wie kein anderes der Welt führt, hat seit 1892 ausser der chronologischen Aufführung auch eine schematische Einteilung eingeführt. Dieser entnehmen wir, dass in den Jahren 1892, 1893 und 1894 Frauen auf folgenden Gebieten erfinderisch thätig waren: landwirtschaftliche Gegenstände 15, künstlerische Erfindungen 9, Kinder­wagen 6, Fassteile 4, Fahrradteile 2, Neuheiten im Baugewerbe 22, Flaschenapparate 2, Körbe und Kisten 6, Uhren und Uhrteile 3, Küchenutensilien 102, Unterrichtsgegenstände 15, Blumen, Pflanzen, Möbel und Einrichtungsgegenstände 55, Heizapparate 31, Hufeisen

3, medizinische Gegenstände 23, Motoren 3, musikalische Apparate 63, Wasserinstallation 3, Desinfektion und Konservirung 2, Druck- und Buchbinderarbeiten 5, Eisenbahngegenstände 8, Vorhänge 6, Näh- und Webapparate 2, Gegenstände der Papierbranche 9, Theatergegenstände

4, Toilettenartikel 11, Puppen und Spielsachen 27, Koffer und Taschen 18, Schreibmaschinen und Schreibmaschinenteile 6, Waschmaschinen und andere Wasch- und Reinigungsgegenstände 52, Anzüge 132, Diverses 28.

8. Fabrik-Aufseherinnen

Wie es mit der weiblichen Aufsicht über die Arbeiterinnen steht, das beobachten die staatlichen Aufsichtsbeamten fortgesetzt. Das Be­streben, das weibliche Aufsichtspersonal in den Fabriken zu vermehren, tritt oftmals aus den Berichten hervor. Anderseits wird dagegen die Minderwertigkeit der weiblichen Betriebsbeamten offen behauptet. Hören wir zunächst den Bericht aus dem Regirungsbezirk Wiesbaden vom Jahre 1897:Weibliche Aufsicht ist nur da vorhanden, wo die Arbeit, wie in der Konfektionsindustrie, dem weiblichen Charakter mehr zusagt und den Fähigkeiten der Frau entspricht. In einer Schuhfahrik in Frankfurt a. M. hat sie sich nicht bewährt, weil die Beaufsichtigung der Arbeit ein grösseres Verständnis erfordert, das nur bei gelernten Arbeitern zu finden ist, abgesehen davon, dass bei den Aufseherinnen die Energie für eine grössere Anzahl von Unter­stellten nicht ausreicht. Im Jahre 1898 fand derselbe Aufsichts­beamte in einer Fabrik elektrotechnischer Apparate zahlreiche Arbeiter­innen mit dem Zusammensetzen der verschiedenen Aus- und Um­schaltvorrichtungen beschäftigt, wozu sich die weibliche Handfertigkeit besonders gut eignen soll.Die Aufsicht führte hier eine Meisterin, welche die nötigen einfachen, technischen Kenntnisse besitzt. Aus der betreffenden Abteilung ist dadurch der Verkehr von Männern ganz ausgeschlossen.

Aus diesem Schlusssatz des Gewerberates ersehen wir die haupt­sächlichste Veranlassung seiner Aufmerksamkeit für weibliche Auf­sicht im Betriebe. Es ist die sittliche Gefahr, welche im engeren und