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kurz Alles das im Auge zu behalten und zu berücksichtigen, was die Sicherstellung und Gewahr des Bahn­eigenthumes gefährden könnte, wozu er durch den häufigen Verkehr mit den Parteien und durch Information in den Gemeinde- und Grundbuchs-Aemtern sich die Eignung erwerben muss.

b) Der Dienst im Centrale.

Die Leitung des auswärtigen Dienstes im Allgemeinen, sowie die Prüfung und Ratification der auf den Linien durch die Bauabtheilungen getrolfenen Abschlüsse, nach ökonomischer und juri­stischer Richtung, sodann die Führung der Expropriations-Processe, die Vormerkung und archivalische Behandlung der erworbenen Grundstücke und Rechtstitel, endlich die Anweisung der Zahlungen, die Evidenzhaltung der aufgewendeten Kosten erfolgt durch die betreffende Abtheilung der Baudirection, welche aus einem Techniker als Vorstand, aus einem Rechtsconsulenten, einem in Wirthschafts- und Steuer - Angelegenheiten kundigen Referenten, einem Geometer und dem nüthigen Concepts- und Ivanzlei-Personale besteht.

Nach Beendigung der Abrechnung besorgt die Grundeinlösungs-Abtheilung die gemeindeweise Abschreibung und Rückvergütung der Steuern des erworbenen Eigenthumes, welche bis dahin von

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den früheren Eigentümern geleistet werden mussten, die Austragung des Bahnbesitzes in den öffentlichen Büchern aus dem früheren Besitz, und gleichzeitig die Anlage eines gesellschaftlichen Grundbuches, die Evidenzhaltung der Steuer-Ergiebigkeiten und die fortlaufende statistische Nach­weisung über die erzielten Resultate.

Für die Thätigkeit und den Wirkungskreis der einzelnen fachlichen Organe sind ausführliche Instructionen verfasst, welche dem ganzen Apparate einen präcisen, sicher und ökonomisch wirkenden Gang verleihen sollen.

Zur besonderen Pflicht war durchaus die rasche Zahlung der eontrahirten Grundeinlösungs- Schillinge an die Parteien gemacht, wodurch das Erwerbsgeschäft wesentlich gefördert wurde. Zu diesem Behufe musste aber auf die vorhandenen gesetzlichen Bedenken gegen Baarzahlungen keine allzugrosse Rücksicht genommen, sondern die Sicherstellung des gesellschaftlich erworbenen Besitzes für die Zukunft durch eine vollständige Kenntniss und Vertrautheit mit den contrahirenden Parteien und deren Besitzobjecten gewonnen werden. Desshalb wurde die Eintheilung der ganzen einzulösenden Strecke nach den Bauabtheilungen (von durchschnittlich 6 Meilen Länge) und Lebergabe je eines solchen Bezirkes an einen Commissar zur Regel gemacht, wobei die allgemeine persönliche Eignung des Commissärs als Oekonomen zur Erhebung der wirklichen Werthe und seine für die kurze Strecke in kurzer Zeit erworbene Vertrautheit mit den localen Verhältnissen, nicht minder endlich der praktische Blick des bauleitenden Ingenieurs, welcher die ganze Gebahrung begleitete, eine vollkommen ratio­nelle Auffassung der Geschäfte und sichere Durchführung im gleichen Sinne ermöglichte.

So ist es gelungen, dass der Bau fast niemals auf den Vollzug des Grunderwerbes warten musste und dass schon 1 Jahr nach der gänzlichen Inbetriebsetzung die Vermarkung vollständig durchge­führt ist, die Katasterpläne der Bahn angefertigt und autografisch vervielfältigt sind, und von den nahezu 8000 Parteien, mit denen in Sachen der Grundeinlösung verhandelt worden ist, 90°/ o voll­ständig befriedigt sind, ausnahmslos aber die Grundtheilung für die ganze Strecke im Zuge ist, ein Theil der bücherlichen Abschreibung schon vollendet und sämmtliche Besitztitel archivalisch sreord- net und verzeichnet sind.

Von den für die Dienstzweige der Grundeinlösung geltenden Ausführungs - Instructionen werden erwähnt: 1. die Instruction, betreffend die zum Behufe der Grundeinlösunff durch die techni- sehen Organe vorzunclimcnden Arbeiten: 2. die Instruction, betreffend die Vermessungs- und Vermar­kungs-Arbeiten- 3. die Instruction, betreffend die Behandlung und Vorlage der Grundeinlösungs- Elaborate; 4. Allgemeine Instruction für die Grundeinlösungs-Commissäre.

Bei der Grundeinlösung wurden die in nachstehender Tabelle verzeichneten Durchschnittspreise

erzielt: