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Die Dauer derselben beträgt 90 Jabre vom Zeitpuncte der Betriebseröffnung auf allen conces- sionirten Strecken. Die für dieses Netz bewilligte Bauzeit beträgt im Ganzen 6 Jahre.

Es steht aber zu erwarten, dass das Ergänzungsnetz, da der Bau mit der gleichen Energie gefördert wird, wie diessbei dem erst concessionirten Netze der Nordwestbahn der Fall war, noch vor dem concessionsmässigen Termine zur Eröffnung gelangen wird, und zwar der grösste Tlieil noch im Laufe des Jahres 1873.

ln der vorjährigen ordentlichen Generalversammlung wurde indess der Beschluss gefasst, die vorhin sub d) bezeichnete Linie vorläufig nicht zu bauen.

Es befinden sich demnach gegenwärtig im Bau:

a) die Linie Nimburg-Tetsclien mit der Abzweigung nach Prag (Böhmische

Elbethalbahn). 23*05 Meilen lang

b) die Linie Niederlipka-Wildenschwert. 4*90

c) Geyersberg-Chlumetz.11*88 .,

Zusammen. . 39*83 Meilen lang

Finaiiciruiig.

Die Generalversammlung der Actionäre der Oesterr. Nordwestbahn hat die Ausgabe von

fl. 30,000.000 in Actien lit. B und von 29,800.000 Prioritäts-Obligationen lit. B beschlossen. Die Emission hat der Wiener Bankverein um den Cours von 75 übernommen. Das Baar- Capital beträgt daher 44,850.000 fl. österr. Währung B. Y.

Die genannten Effecten sind mit nachfolgenden statutenmässig festgestellten Erfordernissen versehen.

Das aus dem Betriebe der herzustellenden Bahnlinien des Ergänzungsnetzes nach Abzug aller Betriebs- und Erhaltungsauslagen, der eventuellen Kosten der Beschaffung des zur Zinsenzahlung und Kapitalstilgung erforderlichen Silbergeldes, der Verluste und Abschreibungen sich ergebende Erträg- niss soll verwendet werden:

1) Vor Allem zur Zahlung der Zinsen und und der Tilgungsquote für die Prioritäts-Obli­gationen lit. B; 1

2) zur Leistung einer Dividende der Actien lit. B bis zum Betrage von 5 c / 0 in Silber vom Nenn­werte dieser Actien;

3) zur planmässigen Tilgung der Actien lit. B.

Ergibt sich sonach ein Ueberschuss, so sollen wenigstens 10°/ o desselben dem Ifeservefonde des Ergänzungsnetzes zugewiesen werden.

Ausserdem ist für den Fall, als die Actien lit. B. aus dem Ertrage des Ergänzungsnetzes nicht die Dividende von 5°/ 0 in Silber vom Nennwerte erhalten sollten, in den Statuten Vorsorge getroffen, dass aus dem Ertrage des garantirten Netzes nach Bestreitung der Zinsen und der Tilgungsquote der Prioritäts-Obligationen dieses Netzes, nach Bestreitung der 5°/ 0 Zinsen des Actiencapitals dieses Netzes, dann nach Bezahlung der Quote für die in Folge der gewährten Garantie geleisteten Vorschüsse des Staates, sowie nach Hinterlegung von wenigstens 10°/ o für den Reservefond, der zur Zahlung der 5 e / 0 Dividende der Actien lit. B nothwendige Betrag zu verwenden ist, und es soll nach Bestreitung dieser Erfordernisse von dem darnach verbleibenden weiteren Ertraffsüberschusse eines oder beider

Ö

Netze dem Verwaltungsrathe eine 10°/ 0 ige Tantieme zugewiesen, endlich aber der sodann erübrigende Rest eines oder beider Netze als Superdividende unter alle Actionäre auf Beschluss der Generalver­sammlung gleichmässig vertheilt werden.

Die Coupons der Actien und Prioritäts-Obligationen bleiben während 30 Jahren nach der Inbetriebsetzung der ganzen Linie Steuer-, Stempel- und gebührenfrei.

Sämmtliche Obligationen werden innerhalb der Concessionsdauer vor den Actien im vollen Nennwerthe in effectiver Silbermünze planmässig im Wege der Verlosung zur Rückzahlung gebracht.