Einleitung.

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weibliche Geschlecht ehedem Arbeit gefunden hat, oder jetzt noch findet, oder für die Zukunft erhalten könnte. Bei jedem Artikel sind in's Auge gefaßt, wo möglich:

1) Allgemeine und belehrende Bemerkungen über das betreffende Geschäft oder dergleichen.

2) Angabe, in welchem Verhältnisse die Fraucn-Arbeit hierin zur männlichen Arbeit steht, und Begründung desselben.

3) Beschreibung der Verrichtung oder Verrichtungen, welche weiblicher Arbeit anvertraut sind. Arbeitsdauer. Lohnsätze. Kosten des Lebensunterhaltes. Muße und Erholung der Arbeiterinnen. Gelegenheit zur Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse und geisti­gen Bildung.

4) Ob, wann und unter welchen Verhältnissen und Bedingun­gen Lehrlinge eintreten können. Welche Qualifikationen sie mitbrin­gen müssen. Ob sie Lohn während der Lehrzeit erhalten oder nicht, und welchen? Wie lange die Lehrzeit dauert.

5) Ob die Beschäftigung der Gesundheit schädlich ist, und wenn, wie man dem begegnen kann.

6) Ob die Beschäftigung das ganze Jahr andauert, oder Un­terbrechung erleidet, und wann und wie lange? Ob bereits hinrei­chende Arbeitskräfte hierin vorhanden sind, oder Mangel daran ist. Und ob das Geschäft der Art ist, daß es sich erweitert und hebt, und demnach neu hinzutretenden Lehrlingen Aussicht auf künftige Be­schäftigung gewähren kann?

Dieses Buch soll also vorzüglich:

1. allen allein und sich selbst überlassen dastehenden weiblichen Wesen und den Hausmüttern dürftiger Familien Mittel und Wege angeben, sich ihren Lebensunterhalt, resp. Unterstützung für den Unterhalt ihrer Familie finden und gewinnen zu kön­nen, und

2. Gewerbsleute, Industrielle u. dergl., bei denen es noch nicht stattfindet, aber stattfinden konnte, in deren eigenem und im Interesse des Allgemeinen, auf die erlaubten Vortheile ange­messener Verwendung der Frauen - Arbeit aufmerksam machen;

3. Gutsbesitzern und Inhabern größerer industrieller Etablissements die Unterweisung ertheilen, ihren Untergebenen oder Arbeitern, welche Familie besitzen, zur Auffindung einer Gelegenheit für