XII.
Unstreich-, Maler-, Lackirergeschäste u. dergl.
295. Anstreichen, — heißt im Allgemeinen die Oberfläche eines Körpers, theils zur Verzierung, theils zu anderem Behufe, mit einem flüssig aufgetragenen Ueberzug zu versehen. — Es sind hierbei nur wenige und ganz einfache Handgriffe zu beobachten, um das Gelingen der Arbeit zu sichern. Man muß erst grundiren und je schwammiger und einsaugender das Holz ist, desto stärker muß jedesmal der Grund aufgetragen werden. Zum Anstreichen bedient man sich eines großen Borstenpinsels, den man gerade aufsetzt und in langen Zügen über das Holz stets nach der Richtung der Fasern hinfährt. Man sieht darauf, nicht zuviel Farbe in den Pinsel zu nehmen, und den Anstrich dünn und so gleichförmig als möglich zu machen. Aus feinen Vertiefungen, Schnitzwerk und dergl., in welche sich die Farbe zu sehr hineingesetzt hat, muß dieselbe mittelst eines kleinen Pinsels wieder herausgestrichen werden. Die Farbe muß im Topfe oft umgerührt werden, damit sie immerfort die nämliche Schat- tirung behält und sich nicht zu Boden setzen kann. Da man den Anstrich wiederholen muß, soll jeder vorherige Anstrich erst trocken sein, ehe der andere nachfolgen darf. Bei dem allerletzten Anstriche muß man sich aber ganz besondere Mühe geben, die Pinselstriche nicht sichtbar werden zu lassen.
Anstreichen mit weißer Tünche ist nicht allein die billigste und bequemste Art und Weise, neues Holz gut zu überstreichen, sondern auch ein Hauptreflector des Lichts; weshalb alle dunklen Passagen, wie engen Gänge, Stiegen, Werkstätten und dergl. damit versehen werden sollten.
Anstreich- und Malerfarben sind jenige farbigen Körper, die dazu dienen, eine Fläche ohne Beihülfe höherer Wärme mit einem farbigen Ueberzuge zu versehen. Diese Farben werden im fein zerriebenen oder zertheilten Zustande mit einer Flüssigkeit gemengt oder angemacht, und in diesem breiartigen Zustande mittelst Pinsel auf die zu färbende Fläche aufgetragen. Die genannten Flüssigkeiten,