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Hausfrauen.

Vielen Mißbclli'gkeiten beugt man der Ansicht der Verfasse­rin gemäß vor, wenn den Dienstboten beim Antritte ihres Dien­stes deren Pflichten und Rechte in möglichst klarer Weise auseinander­gesetzt werden. Doch glauben wir, daß durch diese Auszählung von Pflichten der Kopf deS Dienstboten verwirrt und ihm seine Aufgabe zu groß, fast ungerecht dargestellt wird. Dagegen aber wird durch Aufzählung der jedenfalls im Sinne des Dienstboten zu beschränkten und enge gezogenen Rechte und Befugnisse gleichsam ein e»8U8 kelli, die Veranlassung zu einem fortwährenden, heimlichen und offenen Kriege in einem solchen Dienstverhältnisse geschaffen. Bei weitem besser und vernünftiger klingt es aber, wenn die Dicnstgeberin, wie cS in einem über diesen Gegenstand vortrefflich geschriebenen Aufsatz von E. Rudorff in derVictoria" (Nr. 4, 1867) heißt, mit fol­genden Worten und in deren Sinne, in den Dienst einführen würde: Bedenke stets, daß Du durch eine treue, gewissenhafte Befolgung meiner Anordnungen mir das Leben sehr erleichtern, und daß Du durch mangelnde Sorgsamkeit cS ungemein erschweren kannst. In Deine Hand, wie in die jedes Menschen, ist es gegeben, auf der Stelle, die er einnimmt, Segen zu verbreiten, und wir Alle werden Dich aufrichtig lieb haben und Dich zu erfreuen suchen, wenn Du zeigst, daß unser Wohlbefinden Dir ebenfalls am Herzen liegt. So wie mein Mann und ich allen Vorschriften der Obrigkeit nachkommen und unsere Kinder, zum Gehorsam erziehen, so fordern wir ihn auch von Dir und dulden kein Auflehnen gegen unsere Befehle. Glaubst Du einige von Deinen Arbeiten auf eine andere Art oder in einer anderen Zeitrintheilung besser und für Dich bequemer verrichten zu können, so kannst Du mir es in bescheidener Weise vorstellen, und ich werde, wenn es thunlich, Dir hiebei nicht entgegentreten. Solltest Du dann Rath oder Unterstützung in irgend einem Falle bedürfen, so sind wir stets bereit, Dir zu helfen und beizustehen. Der gelegentliche Besuch ehrenhafter Verwandten ist Dir gestattet, und findest Du einen Mann, der unzweifelhaft die Absicht hat, Dich zu heirathen, so werden wir Dir Gelegenheit geben, mit ihm auf anständige Weise zu verkehren, Dir auch sonst, so oft es ohne Nachtheil für das Hauswesen sein kann, das Aus­gehen an den Sonntagen gestatten." Giebt die Herrin dann dem Mädchen die nöthigen Anleitungen nach und nach bei jeder passen­den Gelegenheit, und zwar in ruhig würdiger Weise, wird Tadel in der Form liebevoller Belehrung oder sanfter Ermahnung ausgespro­chen, theilt die Frau die Arbeiten so ein, daß den Dienstboten auch Zeit bleibt, die eignen Sachen sorgsam auszubessern und zu erhal­ten, und steht sie ihm dabei mit Rath und verständiger Unterweisung zur Seite, so muß in dem Gemüthe des starrsinnigsten Mädchens eine heilsame Veränderung sich vorbereiten. Dienstboten werden in solchen Häusern besser werden, Dienstgeberinnen aber jedenfalls bei solchem Verhalten sich selbst veredeln.