Hausfrauen.
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Die Hausfrau — sagt dann die Verfasserin wieder — soll auch darauf möglichst sehen, da^ den Dienstboten die Ruhe des SonntageS nicht allzu sehr verkümmert werde. Die wöchentlichen Ruhetage nennt man „Meilensteine an der Pilgerbahn des Lebens", und hat der Dienstbote, hat die arme Köchin, welche Tag für Tag die ganze Zeit über am Feuer steht, nicht höchst nöthig, die „Meilensteine" an der Bahn ihres mühseligen Lebens zählen zu dürfen? —
Ein Punkt ist hier noch zu erwähnen, den jener Aufsatz in der „Victoria" berührt, und der so häufig auch nicht die geringste Beachtung findet. Es ist nämlich nöthig, daß alle Mitglieder der Familie den Dienstboten zeigen, daß man ihre Arbeit auch achte und ihren Stand als einen rhrenwerthcn anerkenne; dann würden Kinder, welche z. B. mit beschmutztem Schuhwerk in ein eben gescheuertes Zimmer treten wollen, nicht mit den oft zu vernehmenden Worten zurccht gewiesen werden: „Reiniget ordentlich Eure Schuhe, damit die Stube, falls Jemand kommt, sauber aussehe", sondern mit den passenderen: „Reiniget ordentlich Eure Schuhe, denn Caroline hat viel Arbeit mit dem Zimmer gehabt, und es ziemt sich, daß Ihr darauf Rücksicht nehmt." —
Ein Aufsatz im „Bazar" (Nr. 34, 1865) spricht auch ein sehr wohl zu beherzigendes Wort „über Dienstboten", und läßt sich unter An- derm wie folgt, vernehmen: „Auch Dienstboten haben jetzt für Uebernahme bestimmter Pflichten gewisse Rechte, wie jede Herrschaft!
Die HauSwirthschast, die Häuslichkeit gedeiht nur, wenn eine ordentliche Theilung der Arbeit ein- und durchgeführt wird. Der Hausherr, der Ernährer, muß dabei oft am meisten dienen, sei er Beamter, Fabrik- oder Handelsherr, Hanowerker oder Großmogul. Die Hausfrau, reich oder arm, hoch oder niedrig gestellt, mit einem oder mehreren Dienstboten, muß in ihrem Wirkungskreise zugleich eine ziemlich bedeutende Menge von Pflichten erfüllen und Dienste thun, wenn die Wirthschaft, die Häuslichkeit gedeihen soll. Dasselbe gilt von Kindern. Bei dieser Theilung der Arbeit kommen den Dienstboten auch nur gewisse Pflichten zu, die ihre Grenzen haben. Jenseits derselben giebt eS Rechte für sie. — Man erkenne dies
vor ihnen an, und mache ihnen deutlich, daß sie nicht eine auSge- stoßene, rechtlose, niedrige Sorte von Menschen seien, sondern anerkannte, als solche geschätzte Mitglieder eines häuslichen, wirtschaftlichen Organismus, der nur gedeihen könne, wenn jedes Mitglied den ihm zukommenden Theil von Arbeiten pünktlich und gut verrichte. Mit dieser Anschauung ist schon viel gewonnen. Die Dienstboten werden dann nicht weniger oder schlechter arbeiten, sondern in der
Regel gewiß mehr und besser. Das Gefühl, daß sie nicht wie recht
lose, erniedrigte Sklaven, sondern als eine Art Beamten und nothwendige Glieder der Wirthschaft angesehen und demnach behandelt werden, ist eine sittlich erhebende, die Arbeit beflügelnde und heiligende Kraft für sie. — Und nun räume man ihnen auch bestimmte.