Hausfrauen.

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Die Hausfrau sagt dann die Verfasserin wieder soll auch darauf möglichst sehen, da^ den Dienstboten die Ruhe des SonntageS nicht allzu sehr verkümmert werde. Die wöchentlichen Ruhetage nennt manMeilensteine an der Pilgerbahn des Lebens", und hat der Dienstbote, hat die arme Köchin, welche Tag für Tag die ganze Zeit über am Feuer steht, nicht höchst nöthig, dieMei­lensteine" an der Bahn ihres mühseligen Lebens zählen zu dürfen?

Ein Punkt ist hier noch zu erwähnen, den jener Aufsatz in der Victoria" berührt, und der so häufig auch nicht die geringste Beach­tung findet. Es ist nämlich nöthig, daß alle Mitglieder der Fami­lie den Dienstboten zeigen, daß man ihre Arbeit auch achte und ihren Stand als einen rhrenwerthcn anerkenne; dann würden Kinder, welche z. B. mit beschmutztem Schuhwerk in ein eben gescheuertes Zimmer treten wollen, nicht mit den oft zu vernehmenden Worten zurccht gewiesen werden:Reiniget ordentlich Eure Schuhe, damit die Stube, falls Jemand kommt, sauber aussehe", sondern mit den passenderen:Reiniget ordentlich Eure Schuhe, denn Caroline hat viel Arbeit mit dem Zimmer gehabt, und es ziemt sich, daß Ihr darauf Rücksicht nehmt."

Ein Aufsatz imBazar" (Nr. 34, 1865) spricht auch ein sehr wohl zu beherzigendes Wortüber Dienstboten", und läßt sich unter An- derm wie folgt, vernehmen:Auch Dienstboten haben jetzt für Ueber­nahme bestimmter Pflichten gewisse Rechte, wie jede Herrschaft!

Die HauSwirthschast, die Häuslichkeit gedeiht nur, wenn eine ordent­liche Theilung der Arbeit ein- und durchgeführt wird. Der Hausherr, der Ernährer, muß dabei oft am meisten dienen, sei er Beamter, Fabrik- oder Handelsherr, Hanowerker oder Großmogul. Die Hausfrau, reich oder arm, hoch oder niedrig gestellt, mit einem oder mehreren Dienstboten, muß in ihrem Wirkungskreise zugleich eine ziemlich bedeutende Menge von Pflichten erfüllen und Dienste thun, wenn die Wirthschaft, die Häuslichkeit gedeihen soll. Dasselbe gilt von Kindern. Bei dieser Theilung der Arbeit kommen den Dienstboten auch nur gewisse Pflichten zu, die ihre Grenzen haben. Jenseits derselben giebt eS Rechte für sie. Man erkenne dies

vor ihnen an, und mache ihnen deutlich, daß sie nicht eine auSge- stoßene, rechtlose, niedrige Sorte von Menschen seien, sondern aner­kannte, als solche geschätzte Mitglieder eines häuslichen, wirtschaft­lichen Organismus, der nur gedeihen könne, wenn jedes Mitglied den ihm zukommenden Theil von Arbeiten pünktlich und gut verrichte. Mit dieser Anschauung ist schon viel gewonnen. Die Dienstboten werden dann nicht weniger oder schlechter arbeiten, sondern in der

Regel gewiß mehr und besser. Das Gefühl, daß sie nicht wie recht­

lose, erniedrigte Sklaven, sondern als eine Art Beamten und noth­wendige Glieder der Wirthschaft angesehen und demnach behandelt werden, ist eine sittlich erhebende, die Arbeit beflügelnde und heili­gende Kraft für sie. Und nun räume man ihnen auch bestimmte.