46 Bonnen. Äammerjungfern. Gesellschafterinnen.

Häklerinnen sollten bedenken, daß, da jeder Arbeiter wiederholter R a st bedarf, um neue Kräfte schöpfen zu können, insbesondere auch den Dienstboten eine regelmäßige Erbolungszcit zu gönnen ist. Der ökonomische Erfolg einer solchen billigen Rücksicht wird sich besonders bei verständigen Dienstboten bald erweisen; denn sie werden, wenn sie nur einigermaßen Einsicht besitzen, fleißiger arbeiten. Man sei auch nicht gleich mit dem Verklagen derer zur Hand, die unter Einem dienen, wenn dieselben unrecht thun, oder unrecht gethan haben. Man sehe vielmehr auf die Erhaltung des guten Rufes der unter Einem stehenden weiblichen Dienenden auf das genaueste.

In manchen Klöstern Frankreichs müßen die Schwestern einen vollständigen HauShaltungs - Cursus durchmachen, um sich zu Haus­hälterinnen zu qualificiren; und sie werden dann ausgesendet, in religiösen und wohlthätigen Anstalten, welche mit ihrer Kirche in Verbindung stehen, den Haushaltdienst zu übernehmen.

Der Lohn der Haushälterinnen hängt von den Verhältnissen der Dienstherrschaften und der Größe von deren Haushaltung ab.

14. Bonnen. Solche Stellen zur Stütze der Hausfrau ver­sehen gewöhnlich junge Mädchen von 18 24 Jahren. Dieselben haben durchschnittlich die mittleren, zuweilen auch die höheren Töch­terschulen besucht, verstehen etwas Clavier - und Elementarunterricht zu geben und nehmen sehr häufig nur solche Stellen an, um einmal auch eine Zeit lang unter anderen Verhältnissen, als im elterlichen Hause zu leben.

15. Kammerjungfern. Vermögliche und vornehme Damen nehmen sich der Bequemlichkeit und des Brauches wegen weibliche Beihülfe, um sich aufzuputzen und sich aufwarten zu lassen. Jedoch ist dies nicht so sehr in Amerika, als vielmehr in Europa der Fall. Die Verrichtungen der Kammerzofe sind nicht schwer, tragen dagegen guten Lohn ein, und kluge Mädchen sollten ja suchen, sich solche Stellen bei gütigen Gebieterinnen so lange als möglich zu erhalten, dieselben aber auch nicht durch Vorwitz, Ränke und Ausplaudereien zu mißbrauchen. Von großem Nutzen für Kammerjungfern ist, wenn sie sich im Frisiren Gcschicklichkeit erworben haben.

16. Gesellschafterinnen sind meist nicht mehr dem jugendlichen Alter angehörig. Sie haben gewöhnlich in den höheren Ständen gelebt und besitzen auch die Bildung der höheren Stände; d. h. sie verstehen Alles, was in der Gesellschaft gefordert wird, selten aber eine Beschäftigung ausreichend, um sie anders, als zum Vergnügen verwerthen zu können.