830 Haare sammeln, Herrichten rc. Haartuch-Fabrikation.

2) In der Bürstenbinderei werden verwendet: die Haare der gemeinen Ziege, Schweinsborsten und Roßhaare, sowie Eichhörn­chen-, Dachs-, Iltis- und Zobelhaare.

3) In der Hutmacher ei und beim Filzsohlenmachen dienen zur Filzbereitung das Hassen-, Kaninchen- und Biberhaar, dann die Wickelwolle und das Kameelhaar, auch das Haar der Bi­samratten, Fischottern und des Waschbären.

4) Zu Stricken wird mit Hanf gedreht das gemeine Ziegen­haar.

5) als Füllhaar für Polsterarbeiten dient Gerberwolle, d. h. solches Haar, das bei der Bearbeitung der Felle der Ziegen, Pferde, Schweine, Rinder, Rehe u. s. w. zu Leder, abfallt

6) zu verschiedenen anderen Zwecken, wie zum Nähen für Lederarbeiter die Schweinsborsten; zu Knöpfen, Gürteln, Bän­dern, Quasten, Borden, Schnüren und anderen Posamentirarbeiten das Kameelhaar und Roßhaar, (letzteres auch zu Büschen, Ringen und Ketten).

377. Die Haartuch-Fabrikation. Das in Amerika fabri- cirte Haartuch soll besser sein, als das fremde, und aus diesem Grunde können die dortigen Fabrikanten mit den Importeuren con­curriren, obgleich ein sehr geringer Eingangszoll darauf gesetzt ist (oder war?). Wenn das Haar von dem nur für's Kräuseln be­stimmten sortirt ist, muß es erst durch die Finger der Haarzieher ge­hen, welche es nach seiner Länge sortiren, einer Länge, welche der Weite des Tuches entsprechen muß, das daraus gewoben werden soll. Man sieht selten sagt die Vers. eine mechanische Verrichtung, welche mehr Geschicklichkeit und angestrengtere Aufmerksamkeit erfor­dert, als diese.

Die Beschäftigung der Frauen ist hierin fast dieselbe, wie in der Baumwollweberei Beim Sortiren der Haare verdienen Mädchen wöchentlich S 3 bis § 3. 50, auch S 4. Das Weben geschieht in den einen Fabriken an Handwebstühlen, von denen jeder 2 Arbeiterin­nen nothwendig hat (eine die den Hacken statt des Schiffchens handhabt, und die andere, die auf die Fäden Obacht giebt), und in andern Fabriken hat jede Arbeiterin allein für sich ihren eigenen Webstuhl. In dem ersteren Falle erhalten sie für's Weben 20, 24 bis 32 Cts. per Zjard; sie bringen zu zweien etwa 4 bis 5 Jards zu Wege und es trifft auf jede ein Tagesverdienst von 50 bis 60^ Cts. In dem anderen Fall sind die Arbeiterinnen sich mehr selbst über­lassen, und je mehr Uebung sie haben, desto mehr bringen sie zu stände, und können per Woche bei K 5 verdienen. Sie arbeiten 10 Stunden. Zn solchen Fabriken sind oft bei 100 Mädchen beschäf­tigt, von denen außer der 1 oder 2 Weberinnen 1 Arbeiterin das Gewebe nachsehen und bessern, und 3 andere es scheeren und zusam­menlegen müssen.