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Dienstbotenhäuser.

5. Dienstbotenhäuser. Anstalten, in welchen Dienstboten wahrend ihres Dienstes einen Platz fänden, wo sie sich an freien Ta­gen aufhalten, mit ihres Gleichen verkehren, Belehrung und Unter­weisung erhalten und sich durch eine geeignete Lektüre bilden könn­ten, wären gewiß sehr wünschenswerth, da, wenn eine solche Gele­genheit geboten wäre, manches Mädchen bewahrt würde, auf Abwege zu gerathen.

Mit solchen Anstalten könnte dann nickt blos ein Arbeits- nachweisungsbureau, sondern auch eine Herberge für dienst- lose Dienstboten verbunden sein, wo sie gegen ein Billiges, am besten aber gegen Arbeitsvcrricktung abwarten könnten, bis sich für sie eine neue Dienstesstelle ausfindig machen würde. Hier in Altona z. B., sowie in Hamburg befinden sich bereits ähnliche Institute, Mägdc-Herbergen". Auch in den meisten größeren Städten Deutsch­lands sollen bereits ähnliche Anstalten bestehen. Im Jahre 1865 ist die Altonacr Herberge von 297 Mädchen in 1265 Nächten benutzt worden, und etwa 260 von ihnen sind von dort aus in den Dienst getreten. Viel Gutes wird durch solche Häuser gestiftet, vielem Unglück vorgebeugt. Eine Erweiterung solcher Anstalten als Versiche­rn ngs-Anstalten in Krankheitsfällen, für die Zeit der Rekon­valescenz, für Unglücksfälle, oder für's Alter wäre ebenfalls wün­schenswerth.

Auch der schon erwähnte Aufsatz E. Rudorff's in derVic­toria" (Nr. 4, 1867) kommt auf diesen Punkt zu sprechen.Zum Schlüsse heißt es dort möchte ich noch die Aufmerksamkeit aller derjenigen, welche ein Herz für Mcnschcnwohl haben, auf einen wichtigen Punkt hinlenken, das harte Loos der Dienstboten in ihrem Alter; da keinerlei Vorsorge für sie getroffen ist. Sehr viele Klassen von Arbeitern haben für sich Alters- und Krankenkas­sen eingerichtet, die Gewerbe sorgen für einen großen Theil ihrer nothleidenden, erwerbsunfähigen Genossen; nur für unsere Diene­rinnen ist weder durch Vereine, noch durch milde Stiftungen etwas gethan. Wie unvollkommen auch oft die Leistungen der Dienstboten sind, sie schaffen uns dennoch in der Regel eine Menge dankbar an­zuerkennender Bequemlichkeiten und nehmen uns Arbeiten der lästig­sten Art ab. Ehe umfassendere Vorkehrungen getroffen worden sind, wäre es daher Pflicht jeder Herrschaft, einem Gesinde-Prä- mien-Verein beizutreten, der nicht nur den Dienstboten, welche mehrere Jahre in Einem Hause treu gedient, eine Geldbelohnung während der Dienstzeit zuwendete, sondern ihnen auch in ihrem Alter eine mäßige Unterstützung gewährte. Wende man nicht ein, daß der größere Theil dieser Mädchen sich verheirathe, und dann einer solchen Beihülfe nicht bedürfe. In dem Stande, in den sie gewöhnlich treten, den der Arbeiter, ist die Frau ebenso auf den Erwerb ange­wiesen, als der Mann. Und warum sollte sie auch die Freude entbehren, eine berechtigte, wohlverdiente Pension zu erhalten? Jeder giebt