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Hausmagd. Stubenmädchen. Taglöhnerinnen.
wären, ihre Kinder — zu verkaufen, und den armen Kleinen ein solch trauriges Osterfest zu bereiten! *)-
Dienstboten im Besonderen. — Viel verwechselt wird in England und in Amerika die Stellung einer
0. Hansmagd (general 1iori86-muick oder maick8 kor all >vorli) mit dem deö sogenannten Zimmermädchens (ekamder maicl); und nur in wohlhabenderen oder größeren Familien, oder in solchen Häusern, in welchen die gröbere Arbeit von Taglöhnerinncn oder Scheuer- und Waschfrauen verrichtet wird, ist die Stellung der letzteren eine deutlicher begrenzte. — Von den 200,000 weiblichen Dienstboten in England nimmt die größere Anzahl die Stellung von Hausmägden oder Dienstboten ein, die Alles thun müssen (maicl8 kor all vvorli), die aber auch am schlechtesten bezahlt werden, und — deren Lebensdauer sich am kürzesten herausstellt. — Von dem Lohnsätze dieser Art Dienstboten war bereits (Seite 37) die Rede. ttebrigens ist derselbe allenthalben ein sehr verschiedener; jedoch ist er selten ein gerechter für die vielen Ansprüche, welche man an eine Hausmagd zu stellen pflegt.
7. Stuben- oder Zimmermädchen. — In den Privathäu- sern sind die Löhne, welche man diesen giebt, fast dieselben, wie man sie in Gasthäusern und Hotels an dieselben zahlt, und selbstverständlich sind auch die Dienste, welche man von ihnen erfordert, dieselben wie in Hotels; jedoch mit der Ausnahme, daß in Familien ihre Dienste die ganze Zeit des Tages über in Anspruch genommen sind, während sie in Gasthäusern meistens nach verrichteter regelmäßiger Arbeit die übrige Zeit für sich frei haben.
8. Taglöhnerinnen oder Scheuerfrauen u. dergl. erhalten in New-Zjork für ihre regelmäßige oder unregelmäßige Aushilfe 50—75 Cts., auch S 1 pr. Tag, und für das Aufscheuern von Verkaufsläden bis zu S 1. 75 Cts. — Eine Klage ist über diese Klasse häuslicher Dienstboten wohl sehr häufig; nämlich, daß vielen solcher Frauen — wir sagen nicht allen — die Achtung vor dem fremden Eigenthum mangelt. In dieser Beziehung ist die Anekdote von jenem alten Junggesellen gewiß sehr bezeichnend, dessen Scheuerfrau nie heim gehen konnte, ohne ein Stück des HausgeratheS mit sich zu nehmen, so daß in der Länge der Zeit sogar die Möbel an die Reihe kamen. Endlich begab sich der Bestohlene selbst niit stoischer Gelassenheit zu seiner Aufwärterin und erklärte dem betroffenen Weibe, er wolle von nun an hier bleiben; denn — wo seine Sachen seien, da gehöre doch auch Er selbst füglich hin.
*) Man will diesen Kinderhandel dadurch beschönigen, daß die Kleinen im Sommer von Eltern und Verwandten besucht würden, daß sie nach Verlauf des Contracts gesund, gut gekleidet und „mit vollem Geldbeutel" nach Hause kehren. Aber All' dies kann das trübe Bild von solcher Osterfeier armer Kinder — nicht erhellen.