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Wundärztliche Verrichtungen. Barbieren.

ist die Verbreitung der Homöopathie, die andere, weil eingewanderte Deutsche die Preise sehr herabgedrückt haben und zu viel billigerem, ja sogar zum halben Satze ihre Dienste leisten, als es früher der Fall war. Die beste Art und Weise, sich Kundschaft zu erwerben, ist für eine Schröpfköpfe-- und Blutegelsetzerin wohl die, die Bekannt­schaft irgend eines vielbeschäftigten Arztes zu machen, der sie den Patienten vorkommenden Falles empfiehlt, und sich dadurch dessen Gunst zu bewahren sucht, daß sie stets bereit ist, seinem Rufe zu fol­gen und seinen Vorschriften auf das genaueste nachzukommen. Per­sonen, welche sich diesem Geschäfte widmen, müssen überhaupt zu jeder Zeit darauf gefaßt sein, daß ihre Hülfe in Anspruch genommen wird, gleichviel, wer der Patient sein möge. Es darf für sie kein Hinderniß geben, weder bei Tage noch bei Nacht, das sie abhalten könnte, sofort einem an sie ergangenen Rufe bereitwilligst zu folgen. Am häufigsten zu thun geben Unglücksfälle und ungesundes Wetter, insbesondere im Herbst und Winter, wo die meisten Erkältungen vor­kommen.

Für Blutegel setzen wird in Amerika 25 Cts. pr. Stück bezahlt, wenn mehrere verwendet werden; 30 Cts. pr. Stück aber, wenn nur einer nothwendig ist. In wohlhabenden Familien wird pr. Stück 8 1, oft sogar noch mehr berechnet. Das Schröpfen kostet gewöhnlich 8 1. Die Deutschen, welche dies Geschäft (in New-Aork) betrei­ben, fordern für das Schröpfen gar nur 25 Cts. und für das Blut­egel setzen nach Verhältniß.

22. Barbieren war früher und ist noch jetzt (in Amerika) zum Theil ein mit Badestuben und Badeanstalten versehenes Geschäft, und das Rasieren und Haarschneiden könnte recht gut und vielleicht besser von Frauenspersonen besorgt werden, wie dies denn auch an manchen Plätzen Süddeutschlands und der Schweiz schon längst der Fall ist. Schreiber dieses erinnert sich, daß u. A. in München vor einer Reihe von Jahren eine Frau (Wittwe) eine Barbierstube hielt und ihre Kunden selbst bediente; ja, er kannte sogar eine adelige Dame, welche es nicht verschmähte, das Rasiermesser zu handhaben; die jedoch ihre Kunst nur an ihrem Herrn Gemahl, einem Landge-

richtsasseffor, übte. Auch in H.wurde, als das sog. Gewerbe-

freiheitsgesetz eingeführt war, eine Barbierstube eröffnet, in welchen Frauenspersonen die Kunden bedienen sollten. Indessen war es hier­bei dem Unternehmer weniger darum zu thun, Frauenspersonen Ge­legenheit zu einem ehrlichen Erwerbe zu geben, als vielmehr, um die­selben als Lockvögel zu gebrauchen; eine Geschäftsmanipulation, die wir entschieden verdammen müssen, so wie wir den anderen Fall der Privatpraxis des Rasiermessers auch nur der Sonderbarkeit halber anführen wollten.

Barbiere verdienten in New-Zsork (1860) 8 68 pr. Woche; die Nachfrage nach Barbiergehülfen war damals mittelmäßig.