Schenkdemoisellen. Aufwärterinnen rc. auf Dampfböten. 69

der Kellner. Denn während letztere 8 1214 pr. Monat erhalten, wird den ersteren, je nach dem Grade der Beliebtheit, Lage und Eleganz des Locales, je nach Vereinbarung über Kost und Logis, nur 8 6, 8, lO, seltener 8 12 Monatsgehalt bewilligt.

Auch in einigen Ländern Enropa'S ist dein Frauengeschlechte das Aufwarten in Erfrischungslocalen, Restaurationen und Gasthäusern übertragen, wie z. B. in ganz Siitdeutschland und in der Schweiz, wo man schon seit langer Zeit an weibliche Bedienung in solchen Etablissements gewöhnt ist. Leider hat aber diese für das weibliche Geschlecht so außerordentlich passende Beschäftigung noch immer nicht die allgemeine Verbreitung gesunden, die sie in der That verdiente. Vorurtheil und Besorgnisse mancherlei Art sind auch hier die Hemm­nisse, die sich der Einführung und Ausbreitung dieses gewiß guten Brauches entgegenstellen. Indessen glauben wir nicht, die Gefahren, welchen die Sittlichkeit des weiblichen Geschlechtes hicbei ausgesetzt sein soll, so hoch anschlagen zu müssen.

31. Aufwärterinnen rc. auf Dampfbooten. Auch die zahlreichen Dampfboote auf den Flügen und den großen Binnenseen Amerika's spielen eine Rolle als Gelegenheiten für Dienste und Be­schäftigungen von Frauenspersonen. Auf größeren Booten sind ge­wöhnlich zwei Wärterinnen oder Dienerinnen angestellt. Nämlich die erstere muß die Damenpassagicre in Empfang nehmen und bedienen, hat auch die Obliegenheit auf sich, den Salon rein zu erhalten und die Damen zu wecken, wenn nächtlicher Weile man sich der Zwischen- station nähert, an denen dieselben aussteigen wollen (denn die meisten Boote machen zur Nachtzeit ihre Tour). Das andere Mädchen be­sorgt Waschen und Plätten des Tisch- und Bettzeuges. An manchen Booten herrscht aber auch der Gebrauch, daß während des Landens die Wäsche an das Land und in öffentliche Waschanstalten gebracht wird. Auf kleinen Booten befindet sich nur eine einzige Aufwärterin, die dann auch die Wäsche zu besorgen hat, dies aber erst zu thun braucht, wenn gelandet ist, und wobei ihr eine gemiethete Frau zur Hülfe beigegebcn ist.

Solche, die an Dampsbooten alle Arbeit allein zu besorgen haben, erhalten in der Regel nebst Kost 8 20, manche aber auch 8 2530, ja sogar 8 35 pr. Monat baar. An Booten, wo zwei Aufwärterinnen angestellt sind, bleibt besonders der ersten manche freie Zeit, ihre eigene Nähtcrei u. s. w. besorgen zu können, und erhält dieselbe 8 20 pr. Monat. Die zweite, welche waschen und. plätten muß, erhält 8 15; jedoch ist in beiden Fällen vollständige Beköstigung hinzuzurechnen.

Da die meisten Flüffe aber, die mit Dampsbooten befahren werden, im Hochsommer zu seicht, im Winter (auch die Seen) ein­gefroren sind, so bieten diese Stellen keine andauernde und ununter-