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stehen, welche die civilisirte europäische Damenwelt jetzt zu tragen beliebt.

In den Ver. Staaten von Nord-Amerika geben sich sowohl Männer wie Frauen mit dem Frisiren von Damen ab. Gewiß eig­net sich diese Verrichtung aber mehr für Frauenspersonen als für Männer. Es sollen in New Jork gegen 200 Friseurgeschäfte sein. Vermögende Damen pflegen sich Kammermädchen zu halten, welche auch bei diesem Theile der Toilette die erforderlichen Dienste zu lei­sten verstehen (S. 46). Zum eigenen Etablissement erfordert es jedoch ziemlich Kapital, da Mcnschenhaar ein sehr kostspieliger Arti­kel ist. Insofern man das Haarschneiden zum Friscurgeschäfte rechnet, üben es in Amerika auch sowohl in öffentlichen Krankenhäu­sern, als im Privatdienste Krankenwärterinnen aus, die sich darauf eingelernt haben, vorkommenden Falles den weiblichen Patienten oder Kindern nach der Verordnung des Arztes den Kopf zu scheeren. Sonst wird das Frisiren auch von Frauenspersonen selbstständig oder im Dienste und Auftrage eines Geschäftsinhabers betrieben.

In den meisten Friseurgeschäften wird für das Frisiren einer Dame 5075 Cts. gefordert, wenn dies im Friseursalon geschieht; auswärts, in den Wohnungen der Kunden kostet es aber schon K 1 bis L 1. 50 und noch mehr. Flechten der Haare des Vorder- kopfes allein wird zu 50 Cts. berechnet; wenn aber auch das Haar des Hinterkopfes mit geflochten werden soll, 75 Cts. Für das Waschen des Kopfes mit kühlenden und wohlriechenden Wassern (8knmpooinx) wird 2550 Cts. extra berechnet. Beim Fri­siren einer Braut, was natürlich im Hochzeitshause geschieht, wird oft ein Honorar bis zu K 5 bezahlt.

Die meisten Friseure geben ihren Gehilfinnen gewöhnlich Kost und Logis (damit sie jeder Zeit zur Hand seien), nebst S 10 baa- ren Monatslohn. Andere geben nur Mittag- und Abendessen, sowie S 4 Wochenlohn in baar noch hiezu. Natürlich kann in solchen Geschäften keine bestimmte Arbeitszeit festgestellt werden, da das meiste Frisiren in den Abendstunden geschieht. Für das Flech­ten von Haaren erhalten die Gehilfinnen, wo sie pr. Stück bezahlt werden, und zwar von gewöhnlichen Haaren 67 Cts. pr. Aard und 12 CtS. von feineren.

Friseurinnen, die ohne einen eigenen Friseur-Salon zu halten, selbstständig Kunden in deren Wohnungen bedienen, fordern in der Regel dieselben Preise, wie sie in Friseurgeschäften zu sein pflegen, und sie können sich pr. Tag K 1. 75 bis K 2 verdienen. Viele derselben bedienen ihre Kunden im Wochen- oder Monatsabonnement. Die einen z. B. erhalten K 3 Honorar pr. Woche, gehen aber nur Vormittags aus, damit sie den Nachmittag für zufällige Aufträge frei haben, Damen für Gesellschastspartien, Besuche, Bälle u. dergl. frisiren zu können. Die anderen fordern S 45 im Wochen- abonnement ohne diesen Vorbehalt. K 10 Monatsabonnement gilt