Möbelvermiethungs-, — Möbelpolslerei-Eeschäfte. 305
Verrichtungen überließen. — Wittwen, welche einen solchen Handel treiben, haben dortselbst Frauenspersonen im Engagement, die, wenn sie gute Verkäuferinnen sind, sogar nebst Kost und Wohnung noch K 5 baar die Woche verdienen. — Die Verkaufszeit in diesen Läden ist von 7 Morgens bis 10 Nachts. — Zm Frühling wird am meisten verkauft. Auch unmittelbar vor Weihnacht finden Möbel ziemlichen Absatz.
116. Vermiethgeschäft von Möbeln, Betten und Haus- geräthen jeder Art. — Für Frauen, welche über ein mäßiges Kapital disponiren, würde das Vcrmicthen von Möbeln, Betten und sonstigem Hausgeräthc, vielleicht auch in Verbindung mit dem Einund Verkauf gebrauchter Möbel eine geeignete Beschäftigung sein und lohnenden Erwerb bieten. Nur müßten sie nicht, wie es jetzt in diesem Geschäfte üblich ist, die übertriebensten Anforderungen an ihre Kunden stellen, zumal diese meistens unvermögende Leute sind. — Der Verkauf von solchen Dingen zu civilen Preisen und auf monatliche Abbezahlung an Arbeiterfamilien würde sich gewiß auch lohnen; wobei sie sich lediglich durch einen Revers der betr. Hauswirthe ihr Eigenthumsrecht zu bewahren brauchten.
0. Möbclpolsterei rc.
117. Das Möbelpolstcrei-Geschäft wird größtentheils auf Bestellung betrieben, und viele Verrichtungen bei diesem Gewerbe sind zwar für Frauenspersonen anstrengend; dagegen aber doch auch wieder andere, die sich ganz und gar geeignet für sie erweisen.
In einer Polsteret zu Philadelphia, in welcher Frauenspersonen mit Polstern von Sopha'S, Ruhebetten, Sesseln u. dergl. beschäftigt sind, erhält die Vorarbeiter,,! K 5. 50 und die ihr nächst stehende beste Arbeiterin K 5 Wochenlohn, die gewöhnlichen Arbeiterinnen indessen nur K 2. 50. — In Boston verdienen Frauenspersonen mehr und bringen es manchmal sogar auf 8 1 bis 8 1. 50 pr. Tag. Ihr gewöhnlicher Lohn beträgt jedoch bei 8—lOstündiger TageS-Arbeit 8 2—4, 8 3-4 wöchentlich, oder sie können bei stückwciser Berechnung etwa einen Verdienst von 8 5 erreichen.
Haupterfordcrniß für Lehrlinge, welche die hier vorkommenden Verrichtungen erlernen wollen, ist, daß sie gut mit der Nadel umgehen können, auch die Nähmaschine zu behandeln verstehen und ein gutes Augenmaß für Formen haben. Die Lehrzeit ist verschieden und beträgt 14 Tage, oder 1 bis 3 Monate. Zur gründlichen Erlernung ihrer Verrichtungen in diesem Geschäfte ist für Frauenspersonen immer eine einjährige Uebung nothwendig; für männliche Lehrlinge gilt eine Lehrzeit von drei Jahren. Lehrlinge erhalten während ihrer Lehrzeit entweder Kost und Wohnung, oder sie verdienen so viel, dieselbe bestrciten zu können.
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