312 Federn reinigen, wieder aufbessern rc. Dekorationsgeschäft.

senkrecht an die Wand zu stellen, mit dem Kopfende nach der Mitte des Zimmers gerichtet. Auch soll man das Bett nicht nahe an das Fenster placiren; denn schließt dasselbe auch noch so gut, ein leiser Zugwind trifft den Schlafenden dennoch und ruft nur zu häufig Rheumatism hervor; dort aber, wo dies die Räumlichkeit nicht zuläßt, sollte man sich wenigstens durch Aufstellung einer hin­reichend hohen Tafel aus Brettern zwischen Fenster und Bett schützen.

122. Das Dekorationsgeschäst begreift in seiner engeren Be­deutung nur die Verzierung, die Ausschmückung von Gebäuden, von festlichen Räumen, von Sälen, von Wohnräumen u. s. w. in sich; hat sich aber, da sich sowohl der Tapezierer, wie der Polsterer Hiebei thätig bezeigten, so zu sagen über das ganze Ausmöblirungsgeschäft von Wohnungen ausgedehnt. Indessen hat doch der Tapezierer vor dem Polsterer noch immer das größere Recht, auf den Titel eines Dekorateurs Anspruch zu machen, und wie wir bereits S. 280 erwähnt haben, ist die Tapezierern als Dekoratiouskunst schon so hoch gestie­gen, daß sie bei ihren Drapirungen sogar die schönen Künste zur Un­terstützung einladen darf.

Das Dekorationsgeschäft, bei welchem ja nur die Phan­tasie mittelst der Zeichenkunst und die erfahrene Anordnung mehr erfordert wird, als körperliche Anstrengung, wäre recht gut paffend für Frauen, welche sich durch Studium und Uebung Kunstsinn, Jdeen- reichthum im Ausschmücken, und praktische Fertigkeit, Alles gut anzu­ordnen, erwerben würden. Der Sinn, sich selbst und ihre Umgebung zu schmücken und zu verschönern, liegt ja ohnehin so reich im Frauen- geschlechte, daß er nur auf eine praktische Richtung hingelenkt zu werden braucht. Und dies wäre u. A. hier in dem Dekorations­geschäfte der Fall.

Aber damit müßte auch das Geschäft der vollständigen Aus- möblirung und Einrichtung eines Hauswesens verbunden sein. Dies wäre ein Terrain, auf dem Frauen eineNeue Bahn" auffinden könnten. Würden sie z. B. mit den betreffenden sämmtlichen zahl­reichen Geschäftsleuten sich in Verbindung setzen; wie mit den Möbel­händlern, mit denjenigen, von welchen Tapeten, Teppiche, Gar­dinen u. dergleichen zu beziehen sind, und mit den betreffenden Näh- geschäften, mit den Bettenverkäuferinnen, mit den Glas- und Por­zellanhandlungen, mit jenen, ebensowohl welche mit Kurz- und Galanteriewaaren, wie Haushaltungsgegenständen Handel» u. s. w.; würden sie von all' diesen Geschäften Musterbücher und Preislisten zur Ansicht und Auswahl bereit liegen haben: so könnte Jedermann ohne weiteres bei ihnen die vollständige oder theilweise Einrichtung eines Haushaltes auswählen, den Preis derselben besprechen und ihnen die Ausführung derselben vollständig übertragen. Sie erhielten von den betreffenden GewerbSleuten und Geschäftsmännern einen gewissen Rabatt für die abgesetzten Waaren, und hätten mit den Be-