Backwerk, Kuchen u. Pasteten. Verkauf von Brod n. Backwerk. 497
selten volle zwei Jahre darauf, das Geschäft in allen seinen Theilen zu erlernen.
Die Beschäftigung der Frauenspersonen in der Kuchen- und Pastetenbäckerei besteht demnach:
1) in der Zubereitung der Fleisch- oder Früchtefüllung zu dem oben besagten Backwerke, und sie verdienen Hiebei 50 Cts. pr. Tag, oder einen Wochenlohn von K 1. 50 (K 5 pr. Monat) nebst voller Verköstigung;
2) im Ausrollen des Teiges, Einlegen der Füllung und Auflegen der Decken, wobei sie sich auf K 9 Pr. Monat nebst Logis, Kost und Wäsche stellen;
3) müssen sie die Schüsseln waschen, das Obst kochen, Aepfel trocknen, getrocknete Früchte auslösen u. s. w. und erhalten dafür K 6 bis S 6. 50 baaren Monatslohn und volle Verköstigung;
4) die eigentlichen Kuchen- oder Pastetenbäckerinnen arbeiten 10 Stunden des Tags und erhalten für jede Stunde darüber 5 Cts. Extralohn;
5) für Aepfelschnitzmachen und das Backwerk hin und her tragen erhalten die dazu bestimmten Arbeiterinnen K 3. 50 Monatögeld nebst Kost und Wohnung. —
Vom Rollen des Teiges thun Abends die Schultern arg wehe. Den Geruch der Kuchen und Pasteten, sowie das beständige „auf den Füßen sein" können Manche nicht vertragen.
Im Frühling und Herbst, wenn die Fremden in die Städte kommen, ist am meisten zu thun und der Absatz solcher Waare am größten. In den Geschäften, welche die wohlhabendere Einwohnerschaft zu Kunden haben, ist im Sommer nicht viel zu thun, da diese sich auf's Land begeben hat. Dagegen haben jene Geschäfte, deren Abnehmer aus der Klasse der Handwerker und Arbeiter sind, in dieser Jahreszeit am meisten Absatz, da man sich in den meisten Familien derselben mit kalter Speise zu begnügen Pflegt.
161. Der Verkauf von Brod und Backwerk in den Bäckerläden rc. wird sowohl in Deutschland wie in Amerika von Frauenspersonen besorgt.
Wäre es je möglich, ohne weiteres ein Buch über die Frauenarbeitsverhältnisse in Deutschland zu schreiben, so dürfte hier füglich ganz davon abgesehen werden, unter welchen Verhältnissen Frauenspersonen als Verkäuferinnen in amerikanischen Bäckerläden ihren Erwerb finden. Da dies aber nicht möglich ist, und bei uns weder Dienstherrschaften, noch Dienende eine genügende Information geben, muß man ihnen erst, was gerade durch Herausgabe unseres Buches bezweckt wird, schwarz auf weiß nachweisen, zu welchem Behufe sie die verlangte Aufklärung zu ihrem eigenen Besten geben sollen, und, indem wir aus Virginia Penny's Buch die in Amerika vorhandenen Verhältnisse des Erwerbs der Frauen mittheilen, stellen wir hie-
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