762 Die Fabrikarbeiterinnen in Amerika im Allgemeinen.

Arbeiter. Man hält Frauenspersonen viel verlässiger in ihren Ver­richtungen und sie können leichter zufrieden gestellt werden als Män­ner.

Es giebt wenige Baumwollwaaren-Fabriken, in denen Frauens­personen auch das Zurichten übertragen wird, da es beschwerliche Ar­beit ist; außer in Pensylvanien. Dort giebt es Abkömmlinge der alten Deutschen, welche einen mehr männlichen Körperbau haben und welche die Stelle der Arbeiter in dieser Branche versehen können. In den Baumwollfabriken Englands haben auch Frauenspersonen die Stellung von Vorarbeitern und Aufsehern zu versehen, während in Amerika es noch allenthalben Vormänner und männliche Aufseher giebt.

Frauen erhalten iu Amerika für ein und dieselbe Arbeit gleiche Bezahlung mit den männlichen Arbeitern. Die Löhne für's Spinnen differiren von K 2. 25 bis K 6, je nach dem die eine Arbeiterin minder oder mehr zu Stande bringt. Vergleicht man die Löhne in den verschiedenen Fabriken des Staates Massachusetts, so findet man, daß beim Weben K 45. 50, beim Scheeren K 35, für's Mar­kiren K 34 verdient werden können. Beim Zurichten verdienen Frauenspersonen, wenn sie dieser Arbeit vorzustehen die nöthigen Kräfte haben, wie Männer K 810. In Lowell verdienen die mit Weben beschäftigten Personen von K 2. 50 bis K 4 per Woche, die beim Spinnen und Spulen verwendeten (meist noch sehr jung) aber nur 75 Cts. bis K 2. Für gute Spinnerinnen, Maschinenwärte- rinnen, Spulerinnen, Scheererinnen, Einflechterinnen und Weberinnen sind so ziemlich die durchschnittlichen Lohnbezüge K 36 per Woche.

In der Schweiz verdienen Arbeiterinnen, und zwar in Basel in der Baumollenindustrie überhaupt 1 Frcs.20 Cent. bis 1 Frcs. 50 Cent., die Zettlerinnen stellen sich auf 2 Frcs., die Winderinnen auf 1 Frcs. Per Tag; in Zürich sind die Tagelöhne in der Baumwollspinne­rei und Weberei für Kinder, Frauen und Männer 80 Cent. bis

2 Frcs. 50 Cent.; in Aargau 70 Cent. bis 2 Frcs. 20 Cent., auch

3 Frcs.

Die Handarbeit wird zu 11 Stunden des Tages angesetzt. Im Staate New Jersey besteht zwar ein Verbot, die Arbeit länger als 12 Stunden andauern zu lassen; dasselbe wird aber häufig übertreten.

In Massachusetts nehmen sie meist 1212H Stunde täglich Ar­beit an; am Sonnabend beschließen sie schon um 4 Uhr. Weiter östlich sind 1112, auch 12A Stunden gebräuchlich.

Es ist üblich, daß die Arbeiterinnen 14 Tage vor ihrem Aus­tritte aufsagen; weiter östlich ist vier Wochen die bedungene Kün­digungszeit. Wenn es jedoch nothwendig ist, werden sie manchmal auch sogleich entlassen.

In Amerika werden die Arbeiterinnen überhaupt mit aller Ach­tung und Rücksicht auf ihre Arbeit gleich männlichen Arbeitern be­handelt, und in Etablissements, wo deren eine ziemliche Anzahl be-