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in das offene Meer hinausfahren. Seeschiffe und Dampfer der englisch - ostindischcn Gesellschaft liegen auf der Rhede beiläufig eine halbe Meile von Suös entfernt; zur Verbindung mit ihnen dient ein kleines Dampfboot, welches die Reisenden und Waarenballen herein und heraus befördert.
Man nennt die Küstenfahrzeuge des rothen Meeres, wie die mit Kajüten versehenen Nilbarken, Dahab'ie, obgleich sie fich von diesen hinlänglich unterscheiden. Sie sind fester als die Nilschiffe gebaut, haben kein Verdeck und nur ein kleines Kajüten- häuschen, gehen tief und segeln, obgleich sie gewöhnlich bis an den Rand des Bords beladen werden, vortrefflich. Viele der reicheren Bewohner von Suös besitzen ihren hauptsächlichsten Reichthum in diesen Dahabraht. Der Handel würde sich deshalb bloß in ihren Händen befinden, wenn nicht Mahammed-Aali durch ein wohlthätiges Gesetz Diesem gesteuert hätte. Die Schiffe dürfen nämlich nur in der Reihenfolge, in welcher sie angekommen sind, den Hafen verlassen. Dann kommt es freilich vor, daß einzelne Schiffe Monate lang unbenutzt liegen bleiben*'). Allein bloß durch dieses Gesetz ist es möglich, daß den Anmaßungen der Levantiner oder dem Einflüsse, welchen sie sonst mit ihrem Gelde leicht ausüben dürften, einigermaßen entgegengearbeitet wird und sich auch andere Bewohner des rothen Meeres an der Schifffahrt betheiligen können.
Suös ist ein sehr kleines Städtchen und dürfte kaum mehr als dreitausend Einwohner zählen. Es ist schmutzig, wie alle egyp- tischen Städte, wird aber dem Fremden noch besonders durch den Mangel an gutem Trinkwasser unangenehm. Dieses ist bitter, übelschmeckend und selbst mit Essig wenig zu verbessern. Im Sommer ist der Aufenthalt in Suös für den Fremden kaum zu ertragen; der Genuß des Wassers verursacht dann entweder Erbrechen oder erzeugt Krankheiten. Die geographische Lage des Städtchens ist 290 57' n. Br. und 30" 11' östl. Länge von Paris.
Nur wenige Christen sind hier ansässig. Sie sind, wie der
*1 Nach neuesten Nachrichten soll dar Gesetz aufgehoben sein.
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